SCHULSPORT
Qualifizierung, KooperationIm Bereich des Schulsports stellen wir Ihnen auf dieser Themenseite Informationen zu Qualifizierung, außerunterrichtlichen Schulsport sowie zu Kooperationen Verein-Schule zur Verfügung
Qualifizierung
Qualifizierung für Mitarbeit im Ganztag
Um auch Aktive, die bisher keine Erfahrung im Training bzw. Ganztagsbetrieb haben, die Leitung einer Ganztagsbetreuung zu ermöglichen, bietet der WTTV eine „Ausbildung für nicht-lizenzierte Mitarbeiter im Ganztag“ an. Diese dauert i.d.R. einen Tag (Samstag) und umfasst
- Aufsichtspflicht/Sorgfaltspflicht
- Rechtliche Grundlagen der Ganztagsbetreuung
- Organisation von Ganztagsangeboten
- Zusammenarbeit mit Trägern/SSK/KSB
- Vorstellung einer Stundenreihe speziell für den Ganztagsbetrieb
Der Lehrgang wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
Qulifizierung zum Sporthelfer
Der WTTV bietet eine eigene, sportfachspezifische Tischtennis-Sporthelfer-Ausbildung an. Mit dem Landessportbund NRW und damit auch mit den Bezirksregierungen wurde eine entsprechende Vereinbarung beschlossen. Wenn Sie sich näher über die Sporthelfer-Ausbildung informieren wollen, dann laden Sie hier die PDF-Datei herunter. Diese beinhaltet konkrete Informationen zur Ausbildung, zeigt Einsatzmöglichkeiten eines Sporthelfers auf und verdeutlicht, wie Vereine von Sporthelfern profitieren können.
Angebot für Schulen und Schüler mit Sporthelfer-Ausbildung:
Haben Schüler Interesse, nach erfolgter Sporthelfer-Ausbildung auch das Modul „Sporthelfer Tischtennis“ (10 UE) zu absolvieren, so können wir sie gerne hierbei unterstützen.
Das Konzept der Modulausbildung „Sporthelfer Tischtennis“ ist in folgenden Varianten denkbar:
- Durchführung einer „Sporthelfer-Tischtennis“-Ausbildung an der Schule (durch den Lehrer, einen Lizenztrainer des WTTV oder einen Mitarbeiter des WTTV) eintägig
- zentrale Ausbildung von Schülern mehrerer Schulen einer Region. Als Referenten dienen dieselben Personen wie unter 1.
Lehrerfortbildung
In Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen bietet der WTTV Fortbildungen für Lehrer aller Schulformen an. Dabei sind zwei Fortbildungsformen möglich:
- Fortbildungen der Bezirksregierungen: Diese werden in der Regel über das Internet bzw. Broschüren von der Bezirksregierung ausgeschrieben und gehen an alle Schulen.
- Regionale Fortbildungen: Hier können Schulen am Schulstandort zusammen mit den Beratern im Schulsport Fortbildungen mit individuellem Themen- und Zeitplan organisieren. Der WTTV stellt dazu Referenten. Finanziert werden diese Fortbildungen durch die Fortbildungsmittel der Schulen.
Der WTTV beim Schulsporttag der Uni Bielefeld
„Reflexive Koedukation im Schulsport“ war das Thema eines Schulsporttages der Uni Bielefeld.
Der WTTV hat hier einen Stundenentwurf vorgelegt, der allgemein großen Anklang gefunden hat und den wir in der folgenden Datei zur Verfügung stellen:
Reflexive Koedukation im Schulsport
Literaturliste
Der WTTV stellt nachfolgend eine Luteraturliste mit Empfehlungfen zum Thema Tischtennis zur Verfügung:
Literaturliste_Tischtennis_2018
Außerunterrichtlicher Schulsport
Wettbewerbe im außerunterrichtlichen Schulsport
Die beiden bekanntesten Wettbewerbe auf Schulebene im Bereich Tischtennis sind:
- Jugend trainiert für Olympia/Paralympics
- Tischtennis-Milchcup
Jugend trainiert für Olympia/Paralympics ist der offizielle Schulwettbewerb für viele Sportarten, der über mehrere Ebenen bis hin zum Finale in Berlin (Frühjahr eines jeden Jahres) ausgetragen wird. Durchführer ist die Schulbehörde der jeweiligen Gemeinde bzw. des Kreises. Vereine können die Schulen bei der Durchführung einer Veranstaltung unterstützen, jedoch nicht selber als Veranstalter auftreten.
Der Milchcup ist ein Rundlaufturnier für die Klassen 3-6, das als Werbung für die Schulmilch dient. Es wird von der Agentur „marapro“ in Köln organisiert und von Schulen durchgeführt. Vereine können die Schulen zum Mitmachen motivieren und bei der Durchführung (Zeitbedarf 1.Runde ca. 2 Stunden, Anmeldung unter www.Milchcup.de) unterstützen. Ab der zweiten Runde unterstützt der WTTV den Tischtennis-Milchcup.
Neben diesen beiden Wettbewerben sind auch außerunterrichtliche Aktionen wie Pausensport, AG´s, etc. Aufgabe dieses Ressorts.
Betreuer im Ganztag / AG´s
In der Presse wurde häufiger über den „Sicherheitserlass“ berichtet, der sich u.a. auch mit der Frage nach der Betreuung von Ganztagsangeboten beschäftigt. Vom Ministerium wurde deshalb bzgl. der Qualifizierung / Voraussetzung für Betreuungen folgender Wortlaut veröffentlicht:
Frage:
Wer darf außerunterrichtliche Bewegungs-, Sport- und Spielangebote (z. B. im Ganztag) leiten?
Antwort:
Außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote (z. B. im Ganztag) können von der Schule sowie von den jeweiligen Trägern im Einvernehmen mit der Schulleitung von Lehrkräften (siehe hierzu auch Nr. 7.5 des Grundlagenerlasses zum Ganztag BASS 12 – 63 Nr. 2) angeboten werden, die über die fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Bewegungsfelder bzw. Sportbereiche verfügen.
- Lehrerinnen und Lehrer, die auch Sportunterricht erteilen dürfen,
- Personen, die über entsprechende Qualifikationen der Sportverbände und -bünde (z. B. Übungsleiter/innen-C, Trainerinnen und Trainer) verfügen,
- weitere geeignete Personen, die über fachliche Voraussetzungen und Erfahrungen verfügen (z. B. Personen mit Erfahrungen im Kinder- und Jugendsport, Fachkräfte von Anstellungsträgern, weitere geeignete externe Fachkräfte).
Damit hat sich gegenüber der bisherigen Erlasslage auch für außerunterrichtliche Angebote nichts geändert.
Kooperation Verein-Schule
Es wird dabei zwischen allgemeinen Schulsportgemeinschaften und Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung unterschieden, sowie zwischen Talentsichtungs- und Trainingsgruppen. Die pauschale finanzielle Förderung ist abhängig von der Art der Schulsportgemeinschaft. Schulen haben die Möglichkeit, Schulsportgemeinschaften anzumelden. Auf den Seiten von Schulsport-nrw.de finden Sie alle notwendigen Informationen (Bewerbungsfrist ca. Juni bis September des jeweiligen Jahres).
Gebundener Ganztag – „Geld oder Stelle“
Schulen besitzen die Möglichkeit, Lehrerstellen nicht in Anspruch zu nehmen. Ist dies der Fall, dann leistet das Land anstelle der Lehrerstelle Zuschüsse für das Personal außerschulischer Träger sowie die Koordinierung und Fortbildung.
Der Ganztagszuschlag beträgt nach Maßgabe des Haushaltes für Gebundene Ganztagsschulen 20 % bis 30 % der Grundstellenzahl. Die Grundstellen ist abhängig von der Schülerzahl, die die Schule besuchen und beschreibt die Anzahl der Lehrerstellen, die in Abhängigkeit zur Schüleranzahl der Schulform mindestens benötigt werden.
Offener Ganztag
Der Offene Ganztag wird über Gelder der Landesförderung, Gelder der kommunalen Förderung, über Mittel des Bundes und Elternbeiträge finanziert. Nach Maßgabe des Haushaltes leistet das Land darüber hinaus in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und in außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten Zuschüsse für den Einsatz, die Koordinierung und die Fortbildung des Personals außerschulischer Träger (§ 9 Abs. 3 SchulG; § 9 Abs. 2 SchulG; § 94 Abs. 2 SchulG).
Beispiele für Varianten im Rahmen einer Kooperation Verein-Schule:
Mitarbeitergewinnung für den Jugendbereich
Bei der Akquisition von Mitarbeitenden im Jugendbereich haben sich die Kooperationen mit Schulen als besonders ergiebig und zuverlässig erwiesen. Nachfolgende PDF-Datei fasst die wichtigsten Infos zu diesem Thema kompakt zusammen:
Mitgliedergewinnung_im_Jugendbereich
Dein Ansprechpartner bei Fragen zu diesem Angebot:
LUKAS MAJOWSKI
Fachkraft "Integration durch Sport"
"NRW bewegt seine KINDER!"
Telefon 0203-6084910
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