PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT
Engagiere Dich!Aktuelles: Safe Sports Code / NRW-Kinderschutzgesetz
In der Presse sowie in vielen anderen Medien wurden in letzter Zeit einige Meldungen über notwendige Vereinsaktivitäten im Bereich „Prävention sexualisierter Gewalt“ verbreitet, die teilweise falsch oder ungenau waren. Deshalb hier noch einmal eine Übersicht über das, was Vereine aktuell unternehmen müssen:
1. Einige Städte und Gemeinden kommen schon auf die Sportvereine zu und verlangen z.B. die Einführung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses oder anderer Unterlagen für Personen, die im Verein in der Jugendarbeit tätig sind. Das geschieht auf Grundlage des Kinderschutzgesetzes NRW von 2022. Es können ggf. Kürzungen städtischer Mittel oder andere „Strafmaßnahmen“ verhängt werden; nähere Infos kann Ihnen der zuständige Stadt- oder Kreissportbund geben.
2. Risikoanalyse und Schutzkonzept müssen bis zum 30.06.2026 von den Vereinen erstellt werden, die einen Freiwilligendienstler beschäftigen (FSJ oder BFD). Anderenfalls wird diese Stelle gestrichen.
3. Der im Dezember 2024 verabschiedete „Safe Sport Code“ (SSC) des DOSB wird zunächst nur für die Verbände zu notwendigen Schritten führen (bis 31.12.2028). Vereine haben hier wahrscheinlich Zeit bis zum 31.12.2032.
4. Das ist alles noch ein wenig hin, aber alle Vereine sollten sich schon einmal mit dem Thema beschäftigen; besonders die Stadt- und Kreissportbünde bieten kostenlose, 3-stündige Veranstaltungen („Kurz&Gut-Seminare“) an, die einen ersten Einstieg bieten.
Kindeswohl / Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt
Worum geht es?
In diesem sensiblen Bereich, der alle Tischtennisvereine betrifft, geht es vor allem um den Schutz vor sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen, aber auch im Erwachsenenbereich. Der WTTV pflegt dabei einen weiten Begriff der „sexualisierten Gewalt“: hier sind „alle sexualisierten Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt“ gemeint. Sehr niederschwellig fängt sexualisierte Gewalt schon bei sexistischen Witzen, bei anzüglichen Bemerkungen, Exhibitionismus und Voyeurismus, zeigen pornographischer Abbildungen oder das unerwünschte Berühren intimer Körperbereiche an. Der (Sport- bzw. Tischtennis-) Verein kann dabei schnell ein Ort sein, bei dem es zu sexualisierter Gewalt kommen kann.
Besonders geschützt sind natürlich Kinder und Jugendliche im Sportverein. Das Thema „Kindeswohl“ steht bereits seit einigen Jahren auf der Agenda des WTTV. Aber auch die Vereine sollten sich schnellstmöglich positionieren; das Thema nimmt in den Sportorganisationen und der Politik einen immer breiteren Raum ein und wird zukünftig in allen Bereichen der Jugendarbeit sicherlich ein „Muss“ werden.
Handlungskonzept 2024 mit Risikoanalyse
Was kann/muss ein Verein zur Prävention tun?
Grundlage ist zunächst einmal die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema – oft wird es verdrängt oder totgeschwiegen. Der Verein sollte sich seiner Verantwortung für die „Schutzbefohlenen“ (Kinder und Jugendliche), aber auch den anderen Vereinsmitgliedern gegenüber, bewusst sein. In der Vereinssatzung kann ein entsprechender Passus platziert werden. Ernennen Sie einen Beauftragten in Ihrem Verein zu diesem Thema und kommunizieren Sie offen die Vertraulichkeit aller Gespräche mit dieser Person.
Informieren Sie aktiv – z.B. über die Homepage, bei Aufnahmeanträgen etc. – über die Maßnahmen des Vereins. Alle Mitarbeiter im Jugendbereich (aber auch bei den Erwachsenen) sollten folgende Dokumente unterschreiben bzw. vorlegen:
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (erhalten Sie bei Ihrer Kommune; für ehrenamtliche Mitarbeiter im Sportverein kostenfrei; einen Mustertext für eine Vorlage des Vereines finden Sie hier); sollte spätestens alle 5 Jahre neu angefordert werden!
- Ehrenkodex
- Verhaltensrichtlinie
Ahnden Sie Verstöße sofort und ohne Ausnahme! Oft hilft schon ein ernstes Gespräch. Wenn Sie einmal nicht mehr weiterwissen wenden Sie sich bitte direkt an den WTTV-Beauftragten (s.u.).
Seminare für Vereins-Mitarbeiter
Schulungen zum Thema bieten sowohl der WTTV als auch der Landessportbund NRW (über die Stadt- und Kreissportbünde) an. Ein Einstieg für Vereinsmitarbeiter (Trainer, Funktionäre, Mitglieder) ist vor allem über ca. 3-stündige „Kurz & Gut“-Seminare möglich.
Eine weitere Qualifizierungsmöglichkeit für Vereinsmitarbeiter, die als Ansprechpartner bzw. Verantwortliche im Verein tätig werden wollen, bieten 2-tägige Schulungsveranstaltungen, die von den Stadt- und Kreissportbünden angeboten werden. Bitte informieren Sie sich hierüber direkt bei den Bünden.
Qualitätsbündnis des LSB
Ein Verein kann auch dem Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt im Sport beitreten. Dazu müssen bestimmte Kriterien wie z.B. Satzungsanpassung, Ernennung eines Beauftragten etc. erfüllt sein. Nähere Informationen finden Sie HIER.
Information/Beratung
Entsenden Sie Mitarbeiter des Vereins zu den Schulungen des WTTV (ab Januar 2020 soll in jedem Kreis des WTTV mindestens eine Schulungsveranstaltung stattfinden; die Termine finden Sie dann hier) oder des Landessportbundes NRW und seiner Bünde. Auch andere Organisationen bieten Qualifizierungs- und Informationsveranstaltungen an.
Im Rahmen des Vereinsberatungs-Systems VIBSS des Landessportbundes können Sie auch kostenlos eine individuelle Beratung für Ihren Verein anfordern.
Weitere Informationen gibt ein Handlungsleitfaden für Vereine des LSB.
Auch der kommentierte Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ wird zur Zeit überarbeitet und soll ab Februar 2020 aktualisiert – ggf. zusammen mit den Rechtsfragen – herunterladbar sein.
Nicht nur im Kinder- und Jugendbereich haben wir es mit sexualisierter Gewalt zu tun – auch bei Erwachsenen kommt dies vor. Der DOSB hat hierzu ebenfalls eine Broschüre mit Informationen zusammengestellt.
Was tun im Ernstfall?
In Ihrem Verein gibt es einen minderschweren Fall für sexualisierte Gewalt (z.B. Äußerungen, Gesten etc.). Hier sollten Sie bzw. Ihr Beauftragter im Verein sofort tätig werden, Gespräche führen und den Täter dringend ermahnen oder verwarnen. Sollte dies nichts nützen so ist ggf. ein Vereinsausschlussverfahren einzuleiten. Näheres dazu finden Sie in Ihrer Satzung.
Bei einem Verdacht auf sexuelle Übergriffe oder bei Anschuldigungen gegen eine Person Ihres Vereines wird es kritisch. Denn neben dem Opferschutz (höchste Priorität) gilt ja auch immer der Schutz des vermeintlichen Täters so lange, bis ein Übergriff bewiesen ist. Wir empfehlen deshalb dringend nicht selber tätig zu werden, sondern sich an Experten in Ihrer Nähe zu wenden. Benötigen Sie hierzu Adressen von Ansprechpartnern so helfen wir Ihnen gerne weiter. Natürlich wird eine Anfrage etc. streng vertraulich behandelt; bis auf Ihren Ansprechpartner beim WTTV erfährt kein Dritter ohne Ihre Zustimmung irgend etwas.
Beim WTTV steht der Beauftragte für Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt, Norbert Weyers, hierfür bereit. Ein Kontakt ist telefonisch unter 0203 6084915 zu den üblichen Bürozeiten oder unter norbert.weyers@wttv.de möglich. Bei längerer Abwesenheit können Sie sich auch direkt an den LSB NRW, Frau Dorota Sahle, Tel.: 0203 7381847 oder per Mail unter dorota.sahle@lsb.nrw wenden.
INFO-BOX
Ihr Ansprechpartner zu diesem Angebot:
NORBERT WEYERS
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Persönlich
Geschäftsstelle WTTV
Friedrich-Alfred-Allee 25
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Tel. 0203 608490
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