Informationen zur Strukturreform
Die AG Strukturen hat sich nach dem Verbandstag mehrfach mit Detailfragen beschäftigt. Dabei hat sie frühere Vorschläge präzisiert oder bekräftigt. Diese Vorschläge sind nun in Anträgen formuliert, die dem Verbandstag am 22. Mai zur Abstimmung vorgelegt werden. Wir stellen hier Informationen vor, damit diese bei den anlaufenden oder bereits begonnenen Arbeiten berücksichtigt werden können.
Leitfaden
An folgenden Punkten kann man sich bei der Arbeit in den kommenden Monaten orientieren:
- Der politische Termin für das In-Kraft-Treffen der Reform ist der 1. Juli 2023.
- Informelle Treffen sind ab sofort möglich und finden ja auch bereits statt.
- Eine formelle Auflösung der Kreise bzw. Bezirke durch Kreis- bzw. Bezirksversammlungen ist nicht erforderlich, da die neue Gliederung des Verbandsgebietes beschlossen ist.
- Nach dem Verbandstag am 22. Mai 2022 sind die neuen Untergliederungen „Bezirke in Gründung“ und können alle Formalitäten für die Zukunft erledigen.
- Versammlungen der alten und neuen Untergliederungen können in beliebiger Reihenfolge stattfinden.
- Die Kassen werden für 2022 geprüft. Nach etwaigen Entlastungen bei Kreis- bzw. Bezirksversammlungen sind die alten Untergliedergliederungen „Kreise bzw. Bezirke in Liquidation“, damit die Geschäfte weitergeführt werden können.
- Zum 30. Juni 2023 werden alle Kassenbestände der Kreise und Bezirke an den WTTV überführt und von dort anteilig auf die neuen Untergliederungen verteilt. Forderungen und Verbindlichkeiten sind zu benennen und später durch die neuen Untergliederungen zu bearbeiten.
- Ggf. können noch Entlastungen auf dem Verbandstag vorgenommen werden. Dieser soll nach den Sommerferien 2023 stattfinden.
Spielklassen
In der ersten Veröffentlichung war seinerzeit noch vom Vorschlag die Rede, die jetzigen Bezirksligen auf Verbandsebene zu organisieren. Inzwischen ist man dort, wo Gespräche stattgefunden haben, durchweg der Ansicht, dass die Spielklasse im Bezirk verbleiben soll. Nach dem folgenden Vorschlag soll sie allerdings einen anderen Namen erhalten. Dieser ist bereits in anderen großen Verbänden (Bayern, Hessen, Niedersachsen) üblich. Darüber hinaus wird es den Antrag geben, dass es nur eine einzige Gruppe in der Bezirksoberliga geben soll. Das ist erforderlich, damit allen Gruppensiegern ein Platz in der Landesliga garantiert werden kann, vor allem dann, wenn die Landesliga auf acht Gruppen reduziert ist.
Spieltage
Es bleibt bei der Grundregel, dass Punkt- und Pokalspiele an einem Wochenende (Sa./So.) stattfinden. Zusätzlich soll für die Terminplanung der Bezirke gelten:
- Wochenspieltage (Mo.-Fr.) sind für alle Spielklassen der Altersgruppen Erwachsene und Senioren unterhalb der Bezirksoberliga zugelassen. In der Bezirksoberliga ist der Freitag als Spieltag zugelassen. (Anmerkung: Würde diese Spielklasse auf Verbandsebene organisiert, würde die Option entfallen.)
- Für die Zulassung von Wochenspieltagen (Mo.-Fr.) in den Spielklassen der Altersgruppe Nachwuchs auf Bezirksebene ist ein Beschluss des zuständigen Bezirksjugendtages erforderlich – ggf. nur für einzelne Wochentage oder einzelne Spiel- und Altersklassen.
- Jede Mannschaft bestimmt ihren Heimspieltag im Rahmen der vorgenannten Regelungen. (Anmerkung: Das war von Anfang an geplant.)
Bezirksspruchausschüsse
Es soll nicht für jeden Bezirk einen eigenen Ausschuss geben. Dazu würden zu viele Personen gebraucht. Es gilt das Prinzip, dass immer ein Bezirk mit je einem Beisitzer aus zwei Nachbarbezirken einen Ausschuss bildet, aber die Ausschüsse nie identisch besetzt sind. Das bedeutet, dass die Bezirke für diese Funktion nur eine einzige Person brauchen. Bei Ersatzbeisitzern lassen sich allerdings nicht überall Nachbarn finden. Die ausführliche Darstellung würde hier den Rahmen sprengen.
Ausschuss für Sport im neuen Bezirk
Beim letzten Verbandstag haben wir die Bezirksausschüsse für sportpolitische Kontakte und für Sportentwicklung in die Satzung eingefügt.
Kooperationen zwischen den Bezirken
Die AG hat sich nach dem Verbandstag erneut mehrfach mit dieser Thematik befasst, musste aber am Ende feststellen:
- Kooperationen können nicht verpflichtend sein.
- Regelungen wären wegen der Komplexität sehr schwer zu verfassen.
Daher hat sich die AG auf folgenden Vorschlag verständigt:
- Das gemeinsame Ziel des Verbandes und seiner Untergliederungen ist die optimale Gestaltung des Sportbetriebes und der Sportentwicklung im Interesse aller Mitgliedsvereine und Sportler. Dies kann nur durch eine gute Zusammenarbeit der Untergliederungen mit dem Verband, aber auch der Untergliederungen untereinander verwirklicht werden.
- Gemeinsames Ziel ist es, im gesamten Verbandsgebiet in allen Spiel- und Altersklassen einen sportlich wertvollen Mannschaftsspielbetrieb anzubieten. Nicht jeder Untergliederung wird dies in ihrem Zuständigkeitsbereich in jeder Spiel- und Altersklasse allein gelingen. Kooperationen zwischen mehreren Untergliederungen können dieses Problem lösen.
- Die Untergliederungen sind verpflichtet, sich konstruktiv und kooperativ an Gesprächen über Kooperationen im vorgenannten Sinn zu beteiligen. Die Entscheidung über die Beteiligung an solchen Kooperationen trifft jede Untergliederung für sich allein.
WTTV-Gremienstruktur - V2023 - Bezirke