STAND: JANUAR 2021

 

Einteilung des Verbandsgebietes in 13 Bezirke

 

Vorbemerkungen

Der Verbandstag hat am 16. Juni 2019 eine Arbeitsgruppe (AG) beauftragt, einen Vorschlag für eine Neugliederung des Verbandsgebietes zu erarbeiten. Einen ersten Entwurf legte die AG zu Beginn des Jahres 2020 vor. Dieser wurde mit Vertretern der TT-Kreise und -Bezirke im März diskutiert, teilweise noch in Präsenzveranstaltungen, teilweise zu Beginn des ersten Lockdowns in Telefonkonferenzen.

Der Vorschlag und zugehörige Überlegungen sind in den Regionalseiten im Mai ausführlich dargestellt worden. Es ist keine Überraschung, dass die Pandemie auch in diesem Verfahren gebremst hat. Auch ist es keine Überraschung, dass sich gezeigt hat, dass wir uns in einem Prozess befinden. Das war schließlich geplant, denn sonst hätte man ja eine Entscheidung einfach verkünden können. Aber Hinweise und Ideen sollten ausdrücklich Eingang finden in weitere Überlegungen und Vorschläge.

Die wichtigste Bitte, die umgesetzt worden ist, ist die zeitliche Verschiebung aufgrund der Auswirkungen der Pandemie. Die Reform soll nunmehr zum 1. Juli 2023 in Kraft treten und nicht schon 2022.

 

Noch einmal: Gründe und Kriterien

Zur Erinnerung seien die ganz wesentlichen Punkte an dieser Stelle noch einmal erwähnt:

  • Absoluter Vorrang: Die rückläufige Entwicklung bei Vereins- und Mannschaftszahlen muss gestoppt werden.
  • Ein ordentlicher Spielbetrieb muss gesichert sein, insbesondere bei der Jugend.
  • Dazu muss es aber eine andere Struktur als Grundvoraussetzung für Möglichkeiten in der Sportentwicklung geben.
  • Die zweifache Untergliederung ist heute nicht mehr zukunftsweisend.
  • Die Grenzen der Untergliederungen sollen mit den politischen Grenzen weitestgehend übereinstimmen („Kongruenz“).
  • Eine flachere „Hierarchie“ mit einer einzigen Untergliederung führt zu einer einfacheren WTTV-Verwaltung.

 

Zwischenschritt

Im Sommer traf sich die AG zu einer Präsenzsitzung. Hier wurden Vorschläge und Eingaben aus den TT-Kreisen betrachtet und in einen zweiten Vorschlag eingearbeitet. Auf dieser Grundlage fanden dann in den TT-Bezirken Mittelrhein, Düsseldorf und Münster mehrere Gesprächsrunden statt, dazu an einzelnen Stellen Gespräche mit kleineren Gruppen, teilweise in Präsenz, teilweise in Telefonkonferenzen. Hier gab es erneut Anregungen zu Veränderungen. Auf den genannten Vorschlag muss an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, weil es nur verwirren würde. Inzwischen liegt nämlich nach einer Videokonferenz der AG am 24. November der endgültige Vorschlag der AG vor, dessen wesentliche Elemente im Folgenden dargestellt werden.

 

Neuer, endgültiger Vorschlag

Und das sind die wesentlichen Elemente:

  • Der Vorschlag orientiert sich an den Grenzen der Regierungsbezirke (RB). Das ist zwar bisher bei den TT-Bezirken im Prinzip auch schon so, aber eben längst nicht in Gänze.
  • Damit ist dann auch auf dieser Ebene die Kongruenz (TT-Region = Regierungsbezirk) vorhanden, die wir vorher nie mitgedacht haben. Deshalb werden im Folgenden auch die Namen der Regierungsbezirke benutzt.
  • Durch folgende konkrete Veränderungen am ersten und zweiten Vorschlag wird dies erreicht:
  • Der TT-Kreis Oberberg wird – wieder – dem RB Köln zugeordnet, wo er auch jetzt schon zu Hause ist, und dort in Bezirk 13.
  • Der TT-Kreis Bergisches Land wird – wieder – bis auf Ausnahmefälle dem RB Düsseldorf zugeordnet, wo er auch jetzt schon zu Hause ist. Er war vorher auf verschiedene Bezirke aufgeteilt.
  • Die Vereine des Kreises Warendorf werden dem RB Münster zugeordnet. Der größte Teil dieser Vereine ist auch jetzt schon dort im TT-Kreis Münster/Warendorf zu Hause.
  • Dadurch ergeben sich gegenüber den ersten Vorschlägen auch Verschiebungen innerhalb der RB:
  • Der Kreis Lippe ist dem Bezirk 2 zugeordnet. Das hat zur Folge, dass das Problem des vorher nach Vereinen und Mannschaften sehr kleinen Bezirks nicht mehr besteht. Dieser Vorschlag entsprang einer Telefonkonferenz mit einem betroffenen TT-Kreis.
  • Dies hat zur Folge, dass die Stadt Bielefeld und der Kreis Gütersloh jetzt dem Bezirk 1 zugeordnet sind.
  • Da der Kreis Warendorf jetzt dem RB Münster zugeordnet ist (s.o.), was einer ausdrücklichen Forderung aus der Region entsprach, ist der Kreis Coesfeld ist nun dem Bezirk 5 zugeordnet, wenn sonst eine große Ungleichheit bei der Gebietsgröße bestanden hätte.
  • Schon im zweiten Vorschlag war der Kreis Unna dem Bezirk 9 zugeordnet, was auf eine Anregung in einer Diskussionsrunde geschah. Dadurch gewinnt dieser Bezirk Vereine und Mannschaften.
  • Die größten Verschiebungen ergeben sich im RB Düsseldorf. Diese sind inzwischen schon in einer Videokonferenz mit Vertretern der dortigen TT-Kreise vorgestellt und diskutiert worden. Mit ganz großer Mehrheit wurde der Vorschlag für gut befunden, da sich für einige TT-Kreise deutliche Verbesserungen ergeben haben. Lediglich der TT-Kreis Niederrhein ist jetzt neuerdings durch eine Aufteilung betroffen. Aber eine Folge ist auch, dass das Problem des vorher nach Vereinen und Mannschaften sehr kleinen Bezirks 7 nicht mehr besteht.

 

Auswirkungen

  • Ein ganz wichtiger Punkt für die Sportentwicklung ist, dass alles, was mit Schule zu tun hat, bei den Regierungsbezirken angesiedelt ist. Durch den Vorschlag wird dieser Tatsache Rechnung getragen.
  • Ein großer Pluspunkt ist, dass es, wie bereits dargestellt, die ganz kleinen Bezirke nicht mehr gibt. Insgesamt sind es noch 13, nachdem es im zweiten Vorschlag schon nur noch 14 waren. Damit nicht zu viel Verwirrung entsteht, sind in der Tabelle die alten Nummerierungen beibehalten. Deshalb fehlen die Nummern 3 und 11. Wenn es denn so kommt, werden die Bezirke ohnehin Namen haben.
  • Ein weiterer großer Pluspunkt ist, dass die Diskrepanz bei der Summe der Vereine zwischen dem größten und dem kleinsten Bezirk längst nicht mehr so groß ist wie vorher. Der Faktor ist 1,43. Die Aufteilung ist damit deutlich ausgewogener. Beim ersten Vorschlag betrug der Faktor 1,8; beim zweiten betrug er 1,9. Trotzdem ist vieles identisch, einiges nur wenig verändert. Im Durchschnitt hätte jeder Bezirk 91 Vereine.
  • Mannschaftssport: Die Zahl 5 bei den Bezirken war immer ein wenig störend. Das war auch der Grund für die die Einteilung in vier Regionen. Das hat aber den Blick für Lösungen verstellt, die möglicherweise – viel – einfacher sind als die vorher gedachten. Eine solche bietet sich jetzt an. Für Münster/Detmold kann es ein einziges Qualifikationsturnier mit 4 Mannschaften geben. Es gibt davon nur ganz wenige Turniere. In den anderen Regierungsbezirken wären es Turniere mit drei Mannschaften. Niemand wird benachteiligt. Jede Mannschaft aus dem genannten Bereich würde 92 Vereine vertreten, im RB Köln 100 Vereine, im RB Düsseldorf 90, im RB Arnsberg 82. Das ist ein vertretbarer Vergleich. Daher ist die rote Linie zwischen den RB Detmold und Münster (oder den Kreisen Gütersloh und Warendorf) gestrichelt.
  • Einzelsport: Hier könnte man Qualifikationsturniere in den Regierungsbezirken spielen. Im Moment prüfen die zuständigen WTTV-Ausschüsse, ob bzw. in welchen Wettbewerben solche Turniere notwendig sind oder ob eine Quotenvergabe direkt an die Bezirke funktionieren könnte.

 

Nächste Schritte

Es ist erfreulich, dass in den Gesprächsrunden das grundsätzliche Prinzip der Einteilung unter politischen Gesichtspunkten mit großer Mehrheit gebilligt oder gar begrüßt wurde. Aufgrund der Verschiebung können einzelne Schritte nun in Ruhe hintereinander absolviert werden. Deshalb wird es beim Verbandstag am 30. Mai 2021 „nur“ Anträge geben, die Grundsätzliches regeln:

  • Der § 1 der Satzung soll so verändert werden, dass die vorgesehene einfache Untergliederung mit Bezirken möglich ist.
  • Der § 1 der Satzung soll so verändert werden, dass das Widerspruchsverfahren eindeutig geregelt ist.
  • Die Besetzung eines Bezirksvorstands soll für 2023 weitestgehend in der Satzung festgeschrieben werden. Diese findet sich bereits in der Veröffentlichung im Mai.
  • Jedem leuchtet ein, dass es ohne Ausschüsse in verschiedenen Bereichen nicht gehen wird. Sportausschuss und Jugendvorstand werden obligatorisch sein, bei einem Gremium für die Sportentwicklung ist das aber – noch – nicht so klar. Deshalb wird es dazu für 2023 einen Beschlussvorschlag zur Besetzung geben:
  • Vorsitzender (Mitglied des Vorstands)
  • Verantwortlicher für Kinder- und Jugendbezirksarbeit
  • Verantwortlicher für Breitensportangebote und für Vereinsaktionen
  • Verantwortlicher für Vereinsberatung und für Vereinsentwicklung
  • Verantwortlicher für mini-Meisterschaften und für Milchcup
  • Verantwortlicher für Trainer-Aus- und -Fortbildung
  • Verantwortlicher für Schulsport
  • Eine Festschreibung ist auch geplant für die besondere Bedeutung des stellvertretenden Vorsitzenden, der verantwortlich für politische Kontakte zu den Kreis- und Stadtsportbünden und Vorsitzender eines Gremiums sein soll, in dem je ein Mitglied pro Kreis oder Stadt des Bezirksgebietes zuständig ist.

 

Weitere Aufgaben

Für die Arbeitsgruppe ergeben sich spätestens nach der Weichenstellung, teilweise aber auch schon vorher, weitere Punkte, die zu bearbeiten sind:

  • Der Aufbau der Gerichtsbarkeit und die Organisation der Erledigung von Schiedsrichteraufgaben sind zu klären.
  • Die Organisation eventueller Qualifikationswettbewerbe muss deutlich werden.
  • Die AG hatte vorgeschlagen, dass die Bezirksligen auf Verbandsebene organisiert werden sollen. In diversen Treffen wurde das hinterfragt, teilweise wurde auch gefordert, die Bezirksliga in die Obhut des Bezirkes zu geben. Das müsste dann durch eine entsprechende Aufstiegsregelung der neuen Untergliederungen vorbereitet werden. Hier ist der Weg zu klären.
  • Spieltage: Vorschlag der AG ist, dass in den Bezirksklassen bei den Erwachsenen die Vereine ihren Heimspieltag von Freitag bis Sonntag benennen können. Ebenfalls schlägt sie vor, dass in den Klassen darunter die Vereine ihren Heimspieltag beliebig angeben können. Dabei werden nicht alle immer ihren Lieblingsspieltag bekommen, alle müssen Konzessionen machen und nicht nur die, die sich bei heute gängiger Praxis ggf. einem Mehrheitsbeschluss beugen müssen. Es könnte aber sein, dass die Bezirke später die Möglichkeit anbieten, parallel Gruppen für Wochenend- bzw. Wochentagsspielbetrieb einzurichten. Der Vorschlag, mit Nachbarn vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, gilt weiterhin.
  • Mannschaftsstärke: Hier werden die Bezirke ihre Regelungen treffen. Anzumerken ist, dass es auch hier zumindest in den unteren Klassen möglich wäre, Systeme parallel anzubieten. Die Vielzahl der Mannschaften in einem Bezirk würde das ermöglichen.
  • Anmerkung: Sowohl bei der Mannschaftsstärke als auch bei den Spieltagen parallele Möglichkeiten zu bieten, dürfte vermutlich schwer werden. Da muss man sich entscheiden.
  • Die AG wird sich in Abänderung eines vorherigen Beschlusses zu gegebener Zeit auch mit Einzelfällen befassen. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass es überall beim bisherigen Zuschnitt bleiben wird, denn das würde die Grundidee verwässern.
  • Die vorgenannten Punkte werden Bestandteil von Beschlussfassungen beim Verbandstag 2022 sein müssen.
  • Für den 21./22. August 2021 ist unter dem Titel „Impulse für die Zukunft des WTTV“ eine Arbeitstagung geplant, bei der wir die Teilnehmer/innen für die Mitarbeit in der Sportwicklung und die Zusammenarbeit mit den Bünden begeistern wollen. Wir brauchen dringend neue Mitarbeiter/innen, und das gilt nicht nur wegen der Strukturreform.
  • Am 21. November solle es eine Fortsetzung dazu geben. Schon vorher am 1. November ist eine vergleichbare Veranstaltung für den Bereich Sport geplant.

 

Fahrtstrecken

An dieser Stelle sei ein besonderer Hinweis erlaubt. Immer wieder ist von weiteren Fahrten die Rede. Die neuen Bezirke machen aber rechnerisch „nur“ noch die Hälfte oder gar ein Drittel der Größe der bisherigen Bezirke aus. Warum sollten da Fahrten grundsätzlich weiter werden? Es ist doch schon jetzt üblich, Klassen regional einzuteilen. Für den Mannschaftsspielbetrieb (der Herren) werden die Änderungen minimal sein, bei den Damen gelten bereits jetzt ganz andere Gesetze. Wenn man davon ausgeht, dass es in den neuen Bezirken zwei Bezirksklassen gibt, ist das beinahe deckungsgleich mit dem jetzigen Zustand. Es kann natürlich durch die politische Zuordnung kleine Verschiebungen geben. In den Spielklassen der jetzigen Kreisebene kann es aber sogar sein, dass man die Veränderungen gar nicht bemerkt. Keinesfalls trifft eine Argumentation zu, die davon ausgeht, dass man regelmäßig vom einen zum anderen Ende des Bezirks fährt. Das kann natürlich auch vorkommen, z.B. in einer Bezirksliga, aber diese Größenordnung hat man doch jetzt auch schon. Im Jugendspielbetrieb könnten durchaus – auch – längere Fahrten anstehen. Aber das war ein wichtiger Grund für Veränderungen, weil aktuell die Anzahl der Mannschaften auf Kreisebene an vielen Stellen überhaupt keinen vernünftigen Spielbetrieb zulässt. Auch bei Ranglisten der Jugend sind die Größenordnungen auf Bezirksebene zunächst einmal geringer. Und wer sich für weitere Turniere qualifiziert, nimmt doch hoffentlich die weitere Fahrt gerne in Kauf. Aber auch das ist schließlich aktuell nicht anders.

 

Ausblick

Der Prozess ist in seiner Ausgestaltung natürlich noch nicht abgeschlossen, aber einen weiteren Vorschlag zur Einteilung wird es nicht geben. Bei der Ausgestaltung ist schließlich noch genug zu tun. Momentan ist natürlich schwierig vorhersagen, wie sich die Lage, speziell in NRW, entwickeln wird. Die Absage einiger bereits vorgesehener Veranstaltungen war ja auch ein Grund für die Verschiebung. Aber wir müssen nichts übers Knie brechen und wollen die gewonnene Zeit jetzt erst recht zur erforderlichen Vorbereitung nutzen.

Ich hoffe sehr, dass wir den Blick auf den Horizont richten und uns bessere Möglichkeiten für den WTTV und vor allem unseren Sport vorstellen.

 

 

Anmerkungen zur Grafik

  • Die vorgesehenen Bezirke sind an der einheitlichen Farbgebung zu erkennen.
  • Die Grenzlinien markieren die Kommunen (Kreis oder Stadt).
  • Die Regierungsbezirke sind durch die roten Linien markier

 

 

Anmerkungen zur Tabelle

  • Der Wert 91,00 bezeichnet die durchschnittliche Größe eines Bezirks, also genau 91 Vereine.
  • Die Zahlen in Klammern hinter den Kommunen (Kreis oder Stadt) nennen die Anzahl der Vereine, die dort ansässig sind.
  • Neben der Auflistung steht die Summe dieser Vereine.
  • Die zugehörige Prozentangabe bezeichnet das Verhältnis zur durchschnittlichen Größe.

 

Helmut Joosten

 

STAND: MAI 2020

 

Vorgeschichte
Der Verbandstag hat am 16. Juni 2019 eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vorschlag für eine Neugliederung des Verbandsgebietes zu erarbeiten. Vorausgegangen war bei einem großen Meeting in Essen mit Vertretern der Verbands-, Bezirks- und Kreisebene eine sehr umfangreiche Diskussion, deren Ergebnis, eine SWOT-Analyse, in den Regionalseiten veröffentlicht wurde und die Sie hier noch einmal zur Kenntnis bekommen.

 

Anlass für diese Diskussion war wiederum eine Bemerkung von Veronika Rücker, seinerzeit Leiterin der Führungsakademie des DOSB und heute Vorstandsvorsitzende des DOSB, der WTTV müsse seine Strukturen überdenken. Sie tat dies bereits 2015 im Kreise von Bezirks- und Kreisvorsitzenden.

Mitglieder der Arbeitsgruppe
Der Arbeitsgruppe (AG) gehören in alphabetischer Reihenfolge an: Erwin Daniel (Vizepräsident Sportentwicklung), Wolfgang Ebert (Vorsitzender Kreis Rhein-Ruhr), Frank Granowski (Vorsitzender Kreis Bergisches Land), Helmut Joosten (Präsident), Markus Kellermann (Kassenwart Kreis Arnsberg/Lippstadt), Markus Kisler (2. Vorsitzender Kreis Lenne-Ruhr), Marco Knapp (Vorsitzender Bezirk Ostwestfalen-Lippe und Kreis Bielefeld/Halle), David Kuntz (Geschäftsführer Kreis Aachen), Christoph Menges (Vorsitzender Bezirk Münster und Kreis Münster/Warendorf), Thorsten Mönning (Vorsitzender Kreis Wiedenbrück), Erich Poschen (2. Vorsitzender Kreis Aachen), Hans-Jürgen Posnanski (Vorsitzender Bezirk Arnsberg), Dr. Kristian Schneider (Vorsitzender Kreis Krefeld), Dr. Jörg Wagner (Vorsitzender Kreis Köln rechtsrheinisch), Ferdi Wallies (Vorsitzender Bezirk Mittelrhein und Kreis Aachen), Frank Wobbe (Kassenwart Bezirk Münster und Kreis Münster/Warendorf).

Arbeit in der Arbeitsgruppe
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie könnten an dieser Stelle auch zunächst die „Zusammenfassung der Gedankenkette“ lesen und sich anschließend mit den folgenden Details befassen.

1. Treffen – Grundsatzdiskussion
Die Diskussion beim 1. Treffen der AG verlief ähnlich wie die in Essen. Vorrangige Argumente für eine Neuordnung waren die Ämterhäufung (besonders schwerwiegend bei Personalunion Kreis- und Bezirksvorsitzender), die allgemein ungünstige Ämterverteilung (starke Überbewertung im Sport, Vernachlässigung in der Sportentwicklung), die Probleme bei der Besetzung von Ämtern (insbesondere beim Bezirksvorsitz) und die Reibungsverluste in der Gesamtarbeit im WTTV durch zwei Untergliederungen.

Die größte Sorge galt der Bewältigung der Aufgaben in den neuen Gebilden.

Schließlich wurden in zwei Gruppen einige Vorschläge für eine mögliche Neuordnung erarbeitet, um eine Diskussionsgrundlage zu haben.

2. Treffen – Gründe und Kriterien
Dass es aber eben nicht nur um eine Neuordnung an sich geht, zeigte sich beim 2. Treffen. Dort wurde nämlich nicht an den Modellen gearbeitet, sondern es ging erneut und ausschließlich um grundsätzliche Dinge.

Als wesentliche Gründe für mögliche Veränderungen wurden genannt:
• Absoluter Vorrang: Die rückläufige Entwicklung bei Vereins- und Mannschaftszahlen muss gestoppt werden.
• Ein ordentlicher Spielbetrieb muss gesichert sein, insbesondere bei der Jugend.
• Dazu muss es aber eine andere Struktur als Grundvoraussetzung für Möglichkeiten in der Sportentwicklung geben.
• Funktionen müssen auch ausgefüllt werden.
• Die zweifache Untergliederung ist heute nicht mehr zukunftsweisend.
• Die Grenzen der Untergliederungen sollen mit den politischen Grenzen möglichst übereinstimmen („Kongruenz“). (Anmerkung: Das kann aber nicht bedeuten, dass jede Kommune eine eigene TT-Untergliederung darstellen kann. Es gibt schließlich Städte mit drei, vier oder sieben TT-Vereinen.)
• Eine flachere „Hierarchie“ mit einer einzigen Untergliederung führt zu einer einfacheren WTTV-Verwaltung.

Als wesentliche Leistungen, die in einer Gliederung in der Sportentwicklung erbracht werden müssen, wurden genannt:
• In der Zusammenarbeit mit den Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB) muss die Kongruenz ausgenutzt werden. (Anmerkung: Dabei geht es auch um die Nutzung finanzieller Möglichkeiten, aber vor allem und besonders um Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich. Außerdem bieten die KSB/SSB viele Aus- und Fortbildungsangebote, die wir nutzen sollten.)
• Aufgabenstellungen (z.B. Breitensport, Schulsport) müssen – zum Teil – neu definiert werden.
• Die anfallenden Aufgaben müssen verteilt werden. (Anmerkung: Der Breitensportbeauftragte als „Einzelkämpfer“ muss der Vergangenheit angehören.)
• Vereine sollen in diesem Bereich zu einer Zusammenarbeit gelangen, auch durch Trainertreffen.
• Ein besonderes Augenmerk muss dem Aufbau der Sportjugend gelten.

Als wesentliche Leistungen, die in einer Gliederung im Bereich Sport erbracht werden müssen, wurden – natürlich – genannt:
• Organisation und Abwicklung des Einzelspielbetriebs
• Organisation und Abwicklung des Mannschaftsspielbetriebs

Als wesentliche Kriterien für eine neue Einteilung wurden genannt:
• Hier soll die Kongruenz zum Tragen kommen.
• Im Einzelspielbetrieb muss es auf jeden Fall zur Ermittlung von Qualifikanten zu WTTV-Ranglisten und -Meisterschaften eine übergeordnete „virtuelle“ Ebene (Zusammenfassung von Gliederungen) geben.
• Das ist auch für den Mannschaftsspielbetrieb zur Ermittlung von Qualifikanten zu WTTV-Meisterschaften erforderlich.
• Diese „virtuelle“ Ebene könnte auch für eine Zusammenarbeit der Gliederungen im normalen Spielbetrieb genutzt werden. Die Alternative wäre der Spielbetrieb ausschließlich in einer Gliederung.

3. Treffen – Feststellungen und Erarbeitung eines Modells
Eine erneute Grundsatzdiskussion beim 3. Treffen erbrachte insbesondere folgende Überlegungen und Feststellungen:
• Die Arbeitsgruppe ist vom Verbandstag beauftragt worden, einen Vorschlag für eine veränderte Struktur zu erarbeiten, kann aber nicht alle Probleme des Tischtennissports im WTTV lösen, sondern nur Kernüberlegungen anstellen und ggf. Voraussetzungen vorschlagen.
• Eine mögliche Zeitschiene kann sein: bis Ostern 2020 >> Gespräche auf Bezirksebene; Sommer 2020 >> Überarbeitung der Unterlagen; Spätsommer 2020 >> Beschlussfassung durch Präsidium und Bezirksvorsitzende; November 2020 >> außerordentlicher Verbandstag; 2021 >> Vorbereitungen für die Neuordnung; 1.7.2022 >> In-Kraft-Treten
• Wenn es um eine veränderte Struktur gehen soll, kann man nicht nur an eine veränderte Gebietseinteilung mit den derzeitigen Kreisen als Grundlage denken.
• Das ist der Hauptgrund dafür, dass die Arbeitsgruppe sich in der Abwägung von Bezugsgrößen dazu entscheidet, einen Vorschlag zu erarbeiten, der sich an der politischen Ordnung in NRW orientiert.

 

 

HIER können sie das Schaubild als PDF downloaden

 

Im Anschluss daran erarbeitete die AG in sehr detaillierter Diskussion das jetzt vorliegende Modell, das sich an den politischen Kreisen und Städten orientiert und die Grundlage für weitere Überlegungen darstellt.

4. Treffen – Festlegung von Begriffen
Wesentliche Ergebnisse des 4. Treffens waren:
• Als Satzungsbegriffe werden für die Untergliederungen mehrheitlich „Vorstand“ und „Vorsitzender“ festgelegt.
• Die neuen Untergliederungen sollen „Bezirk“ heißen, die übergeordnete Zusammenfassung der Untergliederungen „Region“. (Anmerkung: Letzteren werden wir nicht nehmen können, weil er für die Bundesebene reserviert ist, wie wir hinterher erfuhren.)

Bei diesem Treffen geschah es zum ersten Mal, dass sich die AG bei der Diskussion verzettelte, nämlich beim Thema „Sportentwicklung“. Deshalb konnten die Vorarbeiten nicht abgeschlossen werden.

5. Treffen – Vorschläge für Spielbetrieb und Satzung
So gab es also ein 5. Treffen, in dem folgende Vorschläge zur Kooperation zwischen den Bezirken definiert wurden:
• Die jetzigen Bezirksligen (Herren, Damen, Jugend) werden auf Verbandsebene organisiert. (Anmerkung: In einer der folgenden Telefonkonferenzen gab es die Wortmeldung, dass man die Bezirksliga in den neuen Bezirken belassen sollte. Momentan gibt es genau 15 Herren-Bezirksligen, was theoretisch wunderbar passen würde. Wenn man aber die Bezirksligisten auf die neuen Bezirke aufteilt, entstehen Gebilde zwischen sieben und 21 Mannschaften. Daher macht die AG den genannten Vorschlag. Andernfalls müsste es zu einer ziemlich rabiaten Auf- und Abstiegsregelung kommen. Bei den Damen und der Jugend wird es wohl andere Lösungen geben müssen als bei den Herren.)
• Darunter erfolgt die Einteilung auf Bezirksebene. (Anmerkung: Die AG hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen. Der Alternativvorschlag war, den kompletten Sportbetrieb in einer Region zu organisieren.)
• Innerhalb der Regionen besteht die Pflicht zu vertrauensvoller Zusammenarbeit. (Anmerkung: Das bedeutet, dass gerade dann, wenn in einem Randgebiet eine sinnvolle Zusammenarbeit möglich wäre, diese auch genutzt wird. Dies gilt vor allem aber für Spielklassen, bei denen eine übergreifende Auffüllung sinnvoll wäre.)
• Eine Kooperation über Regionsgrenzen hinweg ist möglich und durch die betroffenen Bezirke zu regeln. (Anmerkung: Dies ist eine Erweiterung des vorstehenden Vorschlags. Er wird möglicherweise insbesondere bei den Damen und der Jugend zur Anwendung kommen.)
• Die Ersteinteilung der Bezirksligen nach der Neugliederung erfolgt durch Quoten auf Verbandsebene.
• Die regionalen Grenzen gelten für Qualifikationswettbewerbe zur WTTV-Ebene. (s.o.)

Hinsichtlich der Gremien wurden Möglichkeiten für Spruch- und Schiedsrichterausschüsse lediglich andiskutiert, aber für die Zusammensetzung von Bezirksvorständen ein konkreter Vorschlag erarbeitet. Ihm sollen maximal acht Personen angehören, davon ein Vorsitzender (m/w/d), ein stellvertretender Vorsitzender (m/w/d), ein Verantwortlicher für Finanzen (m/w/d), ein Verantwortlicher für Sport (m/w/d), ein Verantwortlicher für Jugend (m/w/d), ein Verantwortlicher für Sportentwicklung (m/w/d), ein Verantwortlicher für Kommunikation (m/w/d).

Darüber hinaus wurden folgende Grundsatzüberlegungen festgeschrieben:
• Der stellvertretende Vorsitzende ist der Gesamtverantwortliche des Bezirks bei den KSB/SSB. (Anmerkung: Dies ist unbedingt notwendig, um die Kontakte zu erhalten, zu intensivieren oder überhaupt erst zu installieren.)
• Der Verantwortliche für Finanzen kann kein anderes Amt ausüben.
• Der Vorsitzende kann nicht gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender sein.
• Ein Jugendvorstand muss eingerichtet werden. (Anmerkung: Das ist nicht neu, damit sind Kreise und Bezirke schon jetzt beschäftigt. Die Erfahrungen können eingebracht werden.)
• Ein Ausschuss für Sport muss eingerichtet werden.
• Ein Ausschuss für Sportentwicklung muss eingerichtet werden. (Anmerkung: Das ist ganz neu, aber dringend notwendig. Wenn wir nicht dazu kommen, den bereits erwähnten „Einzelkämpfer“ abzuschaffen und die Aufgaben zu verteilen, werden wir keine Entwicklung erreichen.)
• Eine Mindestbesetzung in den Ausschüssen wird festgelegt. (Anmerkung: Das gilt insbesondere für den Ausschuss für Sportentwicklung.)
• Jedem Vorstandsmitglied (außer dem Vorsitzenden) kann ein Ausschuss zugeordnet werden. (Anmerkung: Es dürfte zunächst ein sonderbarer Gedanke sein, dass auch ein stellvertretender Vorsitzender einem Ausschuss vorstehen kann. Aber die Mitglieder wären jeweils für eine Kommune (Kreis oder Stadt) verantwortlich und würden die wichtigen Dinge über ihren Ausschuss-Vorsitzenden in den Vorstand einbringen, damit die zuständigen Verantwortlichen damit weiterarbeiten können.)

Zusammenfassung der Gedankenkette
Die wesentlichen Gedanken der Arbeitsgruppe lassen sich wie folgt in einer Kette zusammenfassen:
• Wesentliche Gründe sprechen für eine Veränderung.
• Natürlich muss das Stoppen der rückläufigen Zahlen oberstes Ziel sein.
• Wenn wir den Sport entwickeln wollen, müssen wir viel mehr für die Sportentwicklung tun. Ein einziger Breitensportbeauftragter kann das nicht leisten.
• Für eine stärkere Vernetzung ist die zweifache Untergliederung nicht mehr zeitgemäß.
• Wir brauchen dringend eine bessere Verzahnung mit den Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB).
• Deshalb schlägt die AG die Orientierung an politischen Grenzen vor, wobei es aber keinen Sinn macht, politische Einheiten und Tischtennis-Einheiten absolut gleichzusetzen. Eine Zusammenlegung ist erforderlich.
• Da wir „nur“ noch von Bezirken reden, kann man sagen, dass die Bezirke kleiner (etwa gedrittelt) werden oder eben die Kreise größer.
• Darstellungen zu Organisation und Kooperation würden hier zu weit führen. Sie stehen in den Ausführungen zur Arbeit der AG. (Anmerkung: Sie finden sie beim 5. Treffen.)
• Damit die Verzahnung mit den KSB/SSB und die Sportentwicklung verbessert werden können, wollen wir in der Satzung den stellvertretenden Vorsitzenden ganz konkret mit eben dieser Verzahnung betrauen. Dieser könnte auch einen Ausschuss haben, in dem sich einzelne Mitarbeiter um eine Kommune (Kreis oder Stadt) kümmern.
• Die AG hält es für unerlässlich, dass es einen Ausschuss für Sportentwicklung geben wird, in dem die vielen Facetten bearbeitet werden, und will dazu auch Satzungsvorschläge machen.

Besprechungen mit Kreisen und Bezirken
In diesen fünf sehr intensiven Treffen, die an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen jeweils von 10 bis etwa 16 Uhr dauerten, erarbeitete die AG also die nunmehr vorliegende Diskussionsgrundlage, die sich an den politischen Kreisen und Städten orientiert, um insbesondere die Sportentwicklung in den Vordergrund der zukünftigen Arbeit im WTTV zu stellen. Dieser Vorschlag wurde bereits mit Bezirks- und Kreisvertretern diskutiert.

Dafür waren ursprünglich fünf Treffen auf Bezirksebene vorgesehen. Davon konnten aber nur noch die in der ersten März-Hälfte geplanten Versammlungen für die Bezirke Arnsberg (in Schwerte) und Münster (in Münster) stattfinden, dann wurden wir von der Corona-Krise ausgebremst. Für die Bezirke Ostwestfalen-Lippe, Mittelrhein und Düsseldorf konnten dann nur noch Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Die Treffen, aber auch die Telefonkonferenzen, waren sehr stark von konstruktivem Geist geprägt, aber natürlich nicht von völliger Übereinstimmung (s.u.).

In den Telefonkonferenzen wurde sehr diszipliniert diskutiert. Leider waren sie teilweise von erheblichen Einwahlproblemen begleitet, was aber wohl vor allem der Tatsache geschuldet ist, dass derzeit in den frühen Abendstunden die halbe Welt im Telefonnetz verbringt.

Rück- und Ausblick
In der Arbeitsgruppe wurde um viele Punkte gerungen, aber immer im Sinne der Sache. Teilweise war das durchaus anstrengend, weshalb man den Mitgliedern der AG nur einen großen Dank aussprechen kann. In den oben genannten Besprechungen mit den Kreisen und Bezirken erhielt der vorgelegte Vorschlag im Prinzip viel Zuspruch, nur in einer Telefonkonferenz gab es Widerspruch gegen die Systematik. Natürlich wurde viel über Einzelprobleme diskutiert, und die Einteilung eines neuen Bezirks wurde bemängelt. So ist es wie fast immer: Der Teufel steckt im Detail. Es gibt also noch einiges zu tun. Und das ist im Moment schwierig, denn niemand kann seriös vorhersagen, wie sich die Lage, speziell in NRW, entwickeln wird.

Auf jeden Fall wird sich die AG so bald wie möglich wieder treffen, um sich mit Widersprüchen zu beschäftigen und Details zu erarbeiten. Dabei wird es insbesondere um weitere Vorschläge zum Spielbetrieb und um Satzungsfragen gehen. Eines ist sicher: Angesichts der allgemeinen Krise wird nichts übers Knie gebrochen, nur damit der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden kann. Wenn es möglich sein sollte, ist für den 22. August eine Arbeitstagung mit Kreis- und Bezirksvertretern vorgesehen, in der über alle Vorschläge in Gänze beraten werden kann.

In jedem Fall aber werden wir die Zeit zwischen einer möglichen Beschlussfassung und dem In-Kraft-Treten nicht nur zur erforderlichen Vorbereitung der sportlichen Belange nutzen müssen, sondern vor allem auch zur Vorbereitung im Bereich der Sportentwicklung, z.B. durch Arbeiten an Aufgabendefinitionen und Aus- bzw. Fortbildung.

Das Verfahren sieht folgendermaßen aus: Eine Beschlussfassung würde durch das in der Satzung vorgesehene Gremium, bestehend aus Präsidium und Bezirksvorsitzenden, erfolgen. Da auch Satzungsänderungen beschlossen werden müssen, würde ein außerordentlicher Verbandstag stattfinden. Zu diesem könnten Änderungsanträge zum vorgelegten Vorschlag eingebracht werden. Der Verbandstag würde endgültig beschließen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass sich für den Fall, dass der Verbandstag sehr viele Ausnahmen beschließt, der Grundgedanke des vorliegenden Modells erledigt haben könnte.

Helmut Joosten

 

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