Regel des Monats

Rudi fährt zum traditionellen Osterturnier nach Kanninkeln und kommt mit Kalle ins Gespräch:

Rudi, wie ist die Saison gelaufen? Bist Du mit Deiner Leistung zufrieden? Ach Kalle, ich habe mir von den Belägen mehr versprochen und überlege, ob ich mir jetzt nach der Saison Neue kaufe. Was waren das noch Zeiten, als es nur wenige Beläge gab und die meisten Spieler auf die Butterfliege gesetzt haben. Da kam es nur darauf an, wie viele Schichten Klebstoff verarbeitet wurden. Doch mittlerweile zählt die LARC fast 2000 Beläge. Rudi, da zeigst Du mir gerade eine Wissenslücke auf. Was ist bitteschön die LARC?

Kein Problem, Kalle. LARC steht für „List of Authorized Racket Coverings“. Die ITTF publiziert unter https://equipment.ittf.com/#/equipment/racket_coverings die Liste mit den aktuell zulässigen Belägen. Früher wurde sie vierteljährlich aktualisiert. Doch seit Jahresbeginn kann sie sich täglich ändern. Mensch, das ist ja ein Ding. Ein Belag, der heute noch zugelassen ist, kann es Morgen schon nicht mehr sein. So schlimm ist es jetzt auch nicht. Laut Schlägertestrichtlinie des DTTB vom 05.01.25 sind alle Beläge, die per 01.07. zugelassen waren, für die gesamte Saison bis zum 30.06. des Folgejahres gültig. Gleiches gilt auch für Bälle, Tische und Netze. Puuh, Glück gehabt. Aber Vorsicht. Die LARC gibt in der Spalte „Expires On“ das Datum aus, bis wann die Zulassung noch gültig ist. So kann es Dir passieren, dass Du momentan noch Beläge kaufen kannst, die möglicherweise für die nächste Spielzeit nicht mehr gültig sind. So war es in dieser Saison unter anderem beim Anti-Top Toni Hold. Also Augen auf beim Belagkauf. Deshalb gehe ich immer zu meinem TT-Shop meines Vertrauens. Der Händler musst das wissen. Das mag sein, die Verantwortung trägst Du allerdings. Hier kommt die „Regel des Monats“:

Gemäß der Internationalen TT-Regeln Teil B liegt es in der Verantwortung des Spielers, mit zugelassenem Spielmaterial zu spielen. Dazu gehört auch, dass der Schläger in allen Punkten die Regularien erfüllt. Eine wesentliche Anforderung ist, dass der Belag zugelassen ist.

Das macht Sinn. Schließlich reiche ich dem Schiedsrichter bzw. dem Oberschiedsrichter, der über die Zulässigkeit des Spielmaterials in letzter Instanz entscheidet, meinen Schläger zum Testen und nicht mein Händler.

Der Ausschuss für Schiedsrichter wünscht allen Tischtennisbegeisterten ein frohes Osterfest. Bleibt gesund und munter am Ball!

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.