Die am heutigen Mittwoch veröffentlichte und ab morgen, Donnerstag 13.01.2022 gültige Schutzverordnung bringt für den Sport einige Änderungen. Es sind aber bereits einige Änderungen angekündigt, die bereits vor Beendigung dieser Verordnung am 09. Februar in Kraft treten können. Bitte beachten Sie deshalb unsere aktuellen Veröffentlichungen auf dieser Seite!.

Zugangsbeschränkungen / Testpflicht
Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur immunisierten Personen gestattet, die gleichzeitig über einen gültigen, max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchsten 48 Stunden alten PCR-Test verfügen. Neu: wer über eine „wirksame Auffrischungsimpfung“ (abgeschlossene Grundimmunisierung und Auffrischung / Booster) verfügt, benötigt keinen Test mehr. Das gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten drei Monate infiziert waren (Nachweis durch PCR-Test) und zuvor vollständig immunisiert waren.
Am Sportbetrieb teilnehmen dürfen also alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahre ohne Nachweis (also auch am Wochenende…), Personen mit Nachweis 2 G + oder Personen mit Nachweis einer Booster-Impfung.
Für den Profibereich gelten zusätzlich andere Regelungen; bitte wenden sie sich bei Fragen hierzu an norbert.weyers@wttv.de, Tel.: 0203 6084915.

Beschäftigte oder ehrenamtlich eingesetzte Personen – das sind auch Trainer*innen/Übungsleiter*innen – benötigen den Nachweis einer Immunisierung oder Testung (s.o.). Sie müssen während ihrer Tätigkeit ständig (!) mindestens eine medizinische Maske tragen. Immunisierte Trainer dürfen bei Sportausübung die Maske absetzen.

Eine Übersicht (erstellt durch den Landessportbund NRW) finden sie unter                            https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Neu: Beaufsichtigte Selbsttests dürfen jetzt auch von Vereinen vorgenommen werden (unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person). Der WTTV empfiehlt jedoch dringend, diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen zu nutzen.

Der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer/-in ist nur immunisierten Personen gestattet (2 G). Der Nachweis eines aktuellen Tests ist nicht notwendig; wird der Abstand von 1,5 m unterschritten, so ist eine Maske zwingend zu tragen. Wir empfehlen in TT-Hallen das ständige Tragen einer Maske sowie die Einhaltung der Abstandsregel, um Diskussionen vorzubeugen.

Die Nachweise der Immunisierung und/oder negativen Testung obliegt den verantwortlichen Personen für diese Einrichtung bzw. das Angebot (also dem Verein). Zur Kontrolle der Immunisierung soll die CovPassCheck-App in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier verwendet werden. Diese Kontrolle muss bei Betreten der Einrichtung durchgeführt werden.

Wer gilt als immunisiert?
Alle vollständig geimpften (2 x) oder genesenen Personen.

Alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.

Alle Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen (max. 6 Wochen alt), dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.

Zur Ausübung sportlicher Tätigkeiten auch Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren bei Vorlage eines bescheinigten Tests oder eines aktuellen Schülerausweises bzw. Testbescheinigung der Schule. Regelung gilt vorläufig bis einschl. Sonntag, 16. Januar 2022!

Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Die Maske darf während der Sportausübung abgenommen werden.

Bitte beachten Sie auch die Empfehlungen zur Corona-Schutzverordnung.

Spielzeit 2021/2022
Die aktuelle Spielzeit ist nach Beschluss des Vorstandes Sport bis zum 31.01.2022 ausgesetzt. Die genauen Regelungen finden sie ebenfalls auf der WTTV-Homepage auf der Startseite.

Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.

Nutzung von Umkleiden und Duschen
Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.

Hygienevorschriften
Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) und Nutzung eigener Trinkflaschen müssen beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:
„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV

Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:
Warteschlangen beim Betreten der Sporthallen vermeiden.                                                                          Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.

In der Sporthalle:
Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten;
Regelmäßiges (Stoß-) Lüften! (ca. 5-10 Minuten, mindestens stündlich);
Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten;
Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann;
Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt;
Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;
Auch Trainer tragen Mund-Nase-Bedeckung während des Trainings;
Tische stehen in Boxen;
Jede/r Sportler/in nutzt eigene Trinkflaschen, Handtücher und Schläger, die nicht weitergegeben werden dürfen: Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;
Die Tische werden nach jeder Trainingseinheit gereinigt (mildes Reinigungsmittel, kein Desinfektionsmittel);
Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;
Bei Wechsel der Trainingsgruppe immer kurze Pause einplanen.

Hallenbuchungstool:

ONLINE HALLENBUCHUNGSTOOL

Informationen des Landessportbundes NRW:
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Informationen des Deutschen Tischtennis-Bundes:
https://www.tischtennis.de/corona
COVID 19 Schutz- und Handlungskonzept des DTTB (Stand 14.7.2021)

Bei weiteren Rückfragen bzw. zusätzlichen Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Norbert Weyers; Tel.: 0203 6084915; norbert.weyers@wttv.de

Mitgliederversammlungen
Unter Beachtung der AHA-Regeln sind Versammlungen bis 100 Personen problemlos möglich, also Mitgliederversammlungen etc.
Allerdings ist ein Verschieben der (satzungsgemäß vorgeschriebenen) Mitgliederversammlung auch 2022 noch generell möglich; dies ist durch das sog. „Corona-Gesetz“ noch bis 31.08.2022 möglich.
Bei Fragen zur Mitgliederversammlung etc. können Sie sich gerne per Mail an norbert.weyers@wttv.de wenden.

Bei weiteren Rückfragen bzw. zusätzlichen Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Norbert Weyers; Tel.: 0203 6084915; norbert.weyers@wttv.de

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