
Gerhard Platte ist glänzend aufgelegt. Zuletzt war er sehr zufrieden mit seiner Leistung und fährt entsprechend selbstbewusst nach Blankenheim zum offenen Turnier. Die Temperaturen versprechen einen heißen Tanz am Tisch. Hier trifft er auf Ludwig Noppe. Er macht seinem Namen alle Ehre und spielt auf der Rückhand lange Noppen ohne Schwamm. Bereits beim Einspielen merkt Gerhard, was auf ihn zukommen wird. Der Ball nimmt ungeahnte Flugkurven. Daraufhin ruft er den Oberschiedsrichter Manfred Klug zu sich. Schließlich entscheidet er über das Spielmaterial in letzter Instanz. „Herr Oberschiedsrichter, mein Gegner spielt glatte Noppen. Das ist doch bestimmt nicht erlaubt.“ Ludwig wirft direkt ein: „Das kann der OSR ohnehin nicht feststellen, weil es kein Messverfahren gibt.“ Manfred Klug kennt diese Argumentationen zuhauf und klärt beide Spieler auf: „Meine Herren, es stellt sich gar nicht die Frage nach der Glätte oder gar nach einem Reibungskoeffizienten. Die Spieleigenschaften eines Belags hat die ITTF bereits im Rahmen der Zertifizierung geprüft. Meine Entscheidung basiert auf einer anderen Regel.“ Hier kommt die „Regel des Monats“ aus den Internationalen TT-Regel Teil A:
„4.7 Das Belagmaterial darf vor der Benutzung weder physikalisch noch chemisch oder anderweitig behandelt werden.“
Der Oberschiedsrichter ist angehalten zu prüfen, ob eine Manipulation des zertifizierten Belags vorliegt. Dazu kann sich der OSR auf seine Augen verlassen oder weitere Hilfsmittel hinzuziehen. Oftmals lassen sich Manipulationen an Noppenbelägen an den Spitzen der Noppen erkennen, z.B. ungleichmäßige Abrundungen der Spitzen. Ein Vergleich mit dem Foto eines Originalbelags gibt ebenfalls Hinweise auf chemische oder physikalische Behandlungen. Ob ein Belag grundsätzlich von der ITTF zugelassen ist, ergibt sich aus der aktuellen LARC (List of authorized racket coverings) unter https://equipment.ittf.com/#/equipment/racket_coverings.
„Wow, das hätte ich nicht gedacht.“ Die Reaktion von Ludwig zeigt, dass er jahrelang einem Irrglauben verfallen war. Und Gerhard ist froh darüber, dass ein geprüfter Schiedsrichter mit viel Erfahrung auf dem Gebiet vor Ort ist.
Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.
Und falls du mit Regelkompetenz und mit deinem persönlichen Auftreten in den Sporthallen des WTTV für Fairness in unserem Sport sorgen möchtest, dann kommt vielleicht für dich das Absolvieren einer Schiedsrichter-Ausbildung in Frage. Die nächste Gelegenheit bietet sich am 05.09.26 im SportCentrum Kaiserau (in der Nähe von Dortmund) und am 13.09.26 in der Sportschule Duisburg. Nähere Infos über die Ausbildung findest du unter https://nrw-tischtennis.de/schiedsrichter-ausbildung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Artikelserie „Regel des Monats“ stets die Sachlage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung berücksichtigt. Zukünftige Änderungen an den Regeln, Ordnungen und Bestimmungen führen nicht zu einer Aktualisierung.