Beschlussfassung des Vorstands für Sport des WTTV: Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 27.8.2020 per Umlaufverfahren beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M 8 der WO (siehe Vorbehalt unten) nachfolgende Regelung mit sofortiger Wirkung in allen Spiel- und Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) in Kraft tritt:

 

Vorstand für Sport-2020-08 Beschluss 2
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