werdeSR

Hallo Tischtennis-Fans,

der Ausschuss für Schiedsrichter (AfSR) des WTTV bietet seit dem 1. Oktober 2019 eine neue Form der Schiedsrichterausbildung an. Aufgrund des Verbandstagsbeschlusses, ab der Spielzeit 2020/21 in jedem Mitgliedsverein einen Schiedsrichter melden zu müssen, finden seit diesem Zeitpunkt an dezentrale Ausbildungslehrgänge im gesamten Verbandsgebiet statt.

LEHRGANGSORTE IM HERBST 2021:
Duisburg:
Haus der Verbände
Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg
(neben der Sportschule Wedau)

Hennef:
Sportschule Hennef
Sövener Str. 60, 53773 Hennef

TERMINE FÜR DIE AUSBILDUNGSMODULE:
Die Seminare sind in click-tt angelegt und zur Anmeldung freigeschaltet.

Duisburg (jeweils 18:30-22:00 Uhr):
08.09.2021: Teil 1 (Einführung & Regeln A 1/2)
14.09.2021: Teil 2 (Schlägertest & Regeln A 2/2)
21.09.2021: Teil 3 (Regeln B)
29.09.2021: Teil 4 Praxis-Übung bei FTV Düsseldorf
05.10.2021: Teil 5 WO/BSO/OSR (nur VSR)
08.10.2021: schrift. Prüfung (18:30 – 20:30 Uhr)

Hennef (jeweils 18:30-22:00 Uhr):
07.09.2021: Teil 1 (Einführung & Regeln A 1/2)
13.09.2021: Teil 2 (Schlägertest & Regeln A 2/2)
22.09.2021: Teil 3 (Regeln B)
30.09.2021: Teil 4 Praxis-Übung bei TV 08 Lohmar
06.10.2021: WO/BSO/OSR (nur VSR)
27.10.2021: schrift. Prüfung (18:30 – 20:30 Uhr)

TERMINE FÜR DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG:
(Separate Anmeldung in click-TT erforderlich!)

08.10.2021 in Duisburg (18:30 – 20:30 Uhr)
27.10.2021 in Hennef (18:30 – 20:30 Uhr)

TERMIN FÜR PRAKTISCHE UND MÜNDLICHE PRÜFUNG:
(Unter der Voraussetzung, dass das Turnier planmäßig stattfindet und eine Prüfungsabnahme möglich ist)

31.10.2021 Im Rahmen des Sichtungsturniers Jugend 11 in Ense

LEHRGANGSGEBÜHR:

Das Präsidium des WTTV hat beschlossen, dass eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 70 Euro (VSRaT) beziehungsweise 80 Euro (VSR) bis zum 31.12.2022 entfällt. Anreise sowie eventuelle Unterkunft am Lehrgangsort sind von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen.

KONZEPT, LIZENZEN, PRÜFUNGSBEDINGUNGEN:

Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an allen fünf (VSR) bzw. vier (VSRaT) Lehrgangsteilen innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung. Das Nicht-Bestehen der schriftlichen Prüfung berechtigt nicht zur erneuten Teilnahme an einer solchen, solange der Lehrgang nicht erneut in allen notwendigen Teilen absolviert wurde. Die zwölf Monate, in denen alle Teile absolviert werden müssen, starten immer mit Besuch des ersten Lehrgangsteils.
D.h.: schriftliche Prüfung durchgefallen = Lehrgang erneut absolvieren, dann erneute Zulassung zur schriftlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung besteht aus Multiple-Choice Fragen, bei denen immer nur eine Antwort richtig ist.
Die VSR-Prüfung besteht aus 50 Fragen/40 Minuten. Die VSRaT-Prüfung besteht aus 40 Fragen/32 Minuten.

Das neue Ausbildungskonzept für die Lizenzen Verbandsschiedsrichter (VSR; vollständige Lizenz, fünf Einsätze pro Spielzeit für die Anerkennung als Schiedsrichter) und Verbandsschiedsrichter am Tisch (VSRaT; Lizenz ohne Oberschiedsrichter-Kenntnisse; drei Einsätze pro Spielzeit für die Anerkennung als Schiedsrichter) sieht fünf (VSR) bzw. vier (VSRaT) Module vor, die innerhalb von zwölf Monaten zu besuchen sind, um zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden. Es müssen nicht alle Teile am gleichen Ort besucht werden, um Terminflexibilität zu ermöglichen. Die Termine sind bewusst in der Woche gewählt, um Kollisionen mit dem Meisterschaftsspielbetrieb zu vermeiden.

Das Mindestalter liegt für VSRaT bei 14 Jahren und für VSR bei 16 Jahren. Über begründete Ausnahmen entscheidet der AfSR.

Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen dreier Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung.

Auf das Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt für VSR die Hospitation als OSR bei einer RL/OL-Begegnung nach Terminvereinbarung. Da VSRaT keine OSR-Einsätze wahrnehmen können, fällt eine Hospitation nicht an.

LEHRGANGSINHALTE:

  • Internationale Tischtennisregeln A und B
  • Richtlinie zum Schlägertest mit praktischen Anwendungsbeispielen
  • Einsatz als Schiedsrichter am Tisch in der Position des Schiedsrichters
  • Einsatz als Schiedsrichter am Tisch in der Position des Schiedsrichterassistenten
  • Organisation des Schiedsrichterwesens im WTTV
  • Entwicklungsmöglichkeiten als Schiedsrichter
  • Einsatz als OSR in der Regional-/Oberliga (nur VSR)
  • Einsatz als OSR bei einem Turnier (nur VSR)
  • Wettspielordnung inkl. der verbandsspezifischen Regelungen des WTTV (nur VSR)
  • Bundesspielordnung (nur VSR)

Die Ausbildung zum VSR beinhaltet eine vollwertige Ausbildung, die alle relevanten Bereiche des Schiedsrichterwesens abdeckt. Anhand von theoretischen und praktischen Beispielen und aktivem Erfahrungsaustausch wird Halbwissen in Wissen umgewandelt und eine solide Basis für gute Regelkenntnis gelegt. Im Rahmen der Ausbildungsdauer ist jederzeit Raum für Rückfragen, so dass sichergestellt ist, dass jede/r Teilnehmer/in eine Antwort auf ggf. entstandene Fragen erhält.
Der Lehrgang gewährt Einblicke in das Ehrenamt des Schiedsrichters und zeigt auf, welche Perspektiven und Vorteile für die persönliche Entwicklung auf die Teilnehmer/innen warten.
Der VSR kann für den Verein, in dem er spielberechtigt ist, als Schiedsrichter gemeldet werden. Für die Meldung als Schiedsrichter sind fünf Einsätze pro Spielzeit wahrzunehmen sowie alle zwei Jahre eine Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen. Erfolgt dies nicht, wird die Lizenz auf passiv gesetzt. Auf eigenen Wunsch des VSR kann eine Inaktivsetzung ermöglicht werden.

Die Ausbildung zum VSRaT stellt eine Einstiegsqualifikation zum Kennenlernen des Schiedsrichterwesens dar. Der Lehrgang konzentriert sich auf das Agieren als Schiedsrichter am Tisch und behandelt vornehmlich die Regeln und ihre Umsetzung in der Box, d.h. Umgang mit dem Zählgerät, Handzeichen und dem Strafpunkte-System. Die Tätigkeit als Oberschiedsrichter (OSR) wird in diesem Lehrgang nicht behandelt.
Der VSRaT kann für den Verein, in dem er spielberechtigt ist, als Schiedsrichter gemeldet werden sofern er drei Einsätze pro Spielzeit absolviert. Die Gültigkeit der Lizenz beträgt zwei Jahre und kann in dieser Form nicht verlängert werden.
Durch den Besuch des fünften Teils der regulären VSR-Ausbildung mit den Inhalten:
– Wettspielordnung (WO) im Allgemeinen
– WO im Bereich des WTTV für den Mannschaftssport
– sowie OSR bei Turnieren
– Bundesspielordnung (BSO)
sowie die Teilnahme an einer VSR-Fortbildung und das Bestehen einer schriftlichen Ergänzungsprüfung (zehn Fragen zu WO und BSO) kann die Lizenz zu einer voll umfänglichen Verbandsschiedsrichter-Lizenz ohne Einschränkungen erweitert werden. Erfolgt dies nicht, erlischt die Lizenz nach Ablauf der Gültigkeit.

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