ERINNERUNG: Jetzt Antrag auf Übungsleiter-Förderung stellen – Frist endet am 31. Mai 2025!
Auch im Jahr 2025 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wieder Fördermittel für die Übungsarbeit in Sportvereinen bereit – insgesamt 7,56 Millionen Euro. Die Mittel werden über den Landessportbund NRW an die Vereine weitergeleitet und dienen vor allem der Unterstützung des Trainingsbetriebs im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.
Antragsfrist:
Vereine können ihren Antrag noch bis zum 31. Mai 2025 über das Förderportal des Landessportbundes NRW stellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine in NRW, die:
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Mitglied im Landessportbund NRW und im zuständigen Stadt-/Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft),
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an der jährlichen Bestandserhebung teilnehmen,
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lizenzierte Übungsleiter*innen einsetzen,
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und eine aktive Jugendarbeit leisten (außer bei Vereinen mit spezieller Ausrichtung, z. B. Seniorensport).
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Leitung von Sportgruppen, vor allem im Kinder- und Jugendbereich. Voraussetzung ist, dass die Übungsarbeit:
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von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt wird,
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regelmäßig (außerhalb der Ferien) stattfindet,
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und nicht vergütet wird (keine Bezahlung der Teilnehmenden).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die genaue Höhe richtet sich nach:
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der Mitgliederzahl (insbesondere Kinder und Jugendliche),
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sowie der Anzahl eingesetzter anerkannter Übungsleitungen.
Wichtig für die Antragstellung:
Die Anträge sind ausschließlich online über das Förderportal des LSB NRW möglich. Dafür werden die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort benötigt.
Weitere Informationen und Zugang zum Portal: Zuschüsse für Übungsleiter*innen | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.