
Olli und Willi fahren nach Osterhagen zu ihrem letzten Meisterschaftsspiel in dieser Saison. Heute geht es um die „goldene Ananas“, so dass sie bereits den Blick auf die neue Saison werfen. „Willi, dieses Mal lassen wir uns den vollständigen Namen auf das neue Trikot drucken. Weißt Du, wo der Name überhaupt stehen darf? Es gibt doch bestimmt auch zu diesem Thema eine Vorgabe, oder?“ Hier kommt die „Regel des Monats“ aus den Internationalen TT-Regeln Teil B: 2.2.3 Auf der Kleidung dürfen angebracht sein: Nummern oder Buchstaben auf der Rückseite des Trikots zur Kennzeichnung des Spielers, seines Verbandes oder – bei Vereinswettkämpfen – seines Klubs sowie Werbung im Rahmen von 2.5.9. Falls der Spielername auf der Rückseite des Trikots angebracht ist, muss sich dieser direkt unterhalb des Kragens befinden.
„Müssen wir noch etwas beachten beim Anbringen?“ Die Antwort auf diese Frage hängt tatsächlich von der Spielklasse ab. So findet sich in der Bundesspielordnung des DTTB die Aussage: „3.1 In den Bundesligen haben die Spieler während ihrer Spiele des Mannschaftskampfes Trikots zu tragen, auf denen ihr Name auf der Rückseite gut lesbar aufgedruckt bzw. geflockt ist.“
Da muss Willi lachen: „Wir spielen ja nicht in der Bundesliga.“
Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Artikelserie „Regel des Monats“ stets die Sachlage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung berücksichtigt. Zukünftige Änderungen an den Regeln, Ordnungen und Bestimmungen führen nicht zu einer Aktualisierung.