Nach dem Geldwäschegesetz müssen auch Sportvereine (e.V.) im sog. „Transparenzregister“ geführt werden, das vom Bundesanzeiger-Verlag geführt wird. Hierzu wird eine Gebühr von 4,80 €/Jahr von allen Sportvereinen erhoben. Allerdings kann man sich von dieser Gebühr befreien lassen. Dazu wird in Kürze auf der Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) die Möglichkeit zur Befreiung eingerichtet (ist auch per Mail möglich). Die Befreiung wird durch Vorlage der Bescheinigung des Finanzamtes zum Nachweis steuerbegünstigter Zwecke (Freistellungsbescheid) gebracht, und zwar für die Dauer der Gültigkeit des Freistellungsbescheides. Leider muss also regelmäßig diese Gebührenbefreiung beantragt werden; bitte werden Sie hier selbständig tätig.