Regel des Monats

Susanne und Petra fahren zum Pfingstturnier nach Himmelsgeist. Dort treffen sie auf Fritzchen. Sie kommen ins Gespräch. Fritzchen zeigt ganz stolz seinen neuen Schläger und betont, dass er erstmalig Obergummi und Schwamm selbständig zusammengeklebt hat. Da wird Susanne hellhörig und fragt: „Ist das erlaubt?“ Petra und Fritzchen zucken mit den Schultern. Zum Glück hat der ausrichtende Verein nicht auf einen erfahrenen Schiedsrichter als Oberschiedsrichter verzichtet. OSR Bodo muss nicht lange überlegen und gibt bereitwillig Auskunft über die aktuelle Regelung. Hier kommt die „Regel des Monats“ aus der Schlägertestrichtlinie des DTTB:

„Die ITTF-Zulassung bezieht sich dabei sowohl auf das Obergummi als auch auf die Kombinationen aus Obergummi und Schwamm. Die selbständige Montage eines ITTF-zugelassenen Obergummis auf einem separat erworbenen Schwamm ist somit nicht zulässig.“

Da staunen die Drei nicht schlecht. Fritzchen fragt direkt Petra, ob er sich für sein nächstes Spiel ihren Schläger ausleihen darf.

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Artikelserie „Regel des Monats“ stets die Sachlage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung berücksichtigt. Zukünftige Änderungen an den Regeln, Ordnungen und Bestimmungen führen nicht zu einer Aktualisierung.

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