Regel des Monats

Es ist endlich wieder Wochenende. Franz freut sich auf seine „Jungs und Mädchen“. Gemeint ist die Schülermannschaft seines TT-Vereins aus Vierzig. Am Treffpunkt sammelt er Timo, Dang, Nina und Han ein. Sie haben in dieser Woche richtig gut trainiert und erhoffen sich am Doppelspieltag zwei Siege.

Der erste Satz ist gespielt. Trude von der gegnerischen Mannschaft ist zum ersten Mal dabei und nimmt ihren Schläger in der Satzpause zu ihrem Trainer mit. Sie ist ganz stolz auf ihr neues Spielgerät. Franz beobachtet die Szene und geht auf den Trainer nach der Satzpause zu und erklärt ihm die „Regel des Monats“:

4.2.5 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt. In allen Fällen, wo der Schläger an der Hand festgebunden ist, muss der Schiedsrichter dem Spieler erlauben, den Schläger auch während der Pausen an der Hand festgebunden zu lassen.

Grundsätzlich bleiben die Schläger auf dem Tisch. Dadurch soll ein Schlägertausch vermieden werden. Anders sieht es im Behindertensport aus. Selbst wenn der Schläger nur durch einen Klettverschluss mit Hand oder Arm verbunden ist, muss der Schiedsrichter die Mitnahme gestatten. Oftmals sind diese Konstruktionen ohnehin Unikate und leicht wiedererkennbar. Eine komplizierte Abnahme würde die Satzpause außerdem zu einer ungeahnten Verlängerung der Pause führen.

Der Trainer bedankt sich bei Franz für den Hinweis. In der nächsten Satzpause spricht er Trude direkt an, damit sie ihren tollen Schläger auf dem Tisch ablegt und erst danach zu ihm kommt.

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

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