Es ist Freitagabend. Noch wenige Stunden bis zum Punktspiel in der Kreisliga. Du freust dich auf deine Kumpels. Am Treffpunkt angekommen fahrt ihr gemeinsam zum TTC Abendbrot. Nach einem kurzen Hallo in die Runde geht es schon an den Tisch zum Einspielen. Voll motiviert gehst du zu deinem ersten Einzel an den Tisch. Den ersten Satz gewinnst du mit 11:8. Seitenwechsel. Hoppla! Was ist denn hier los? Du schaust voll in die Abendröte der sinkenden Sonne. „So kann ich nicht spielen!“ Dein Gegner schaut dich verdutzt an. Was ist zu tun?
Hier kommt die „Regel des Monats“, dieses Mal aus der Wettspielordnung WO:
WO A 19.1 Proteste
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt.
Damit ist klar, was bei der Formulierung eines Protestes zu berücksichtigen ist. Er kann auch auf einem separaten Blatt niedergeschrieben und dem Spielformular hinzugefügt werden. Ein paar Fotos im Anhang können sachdienlich sein. Auf jedem Fall ist der Protest durch den anwesenden Mannschaftsführer zu legitimieren, auch wenn er bei Eintritt des Protestgrunds anderweitig beschäftigt war. Bei einem Mannschaftswettkampf im Ligabetrieb, wie in diesem geschilderten Fall, entscheidet die spielleitende Stelle über den Protest. Deshalb ist es wichtig, nach Möglichkeit bis zum Siegpunkt weiterzuspielen. Bei Turnieren entscheidet der anwesende Oberschiedsrichter in letzter Instanz, sofern sich der Protest auf die Internationalen TT-Regeln bezieht. Dazu gehören insbesondere die Spielbedingungen, Spielmaterialien wie Schläger und Kleidung.
Zurück zum Spiel. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft blättert durch die WO und findet folgenden Passus:
WO E 2.7 Abbruch eines Mannschaftskampfes
Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2. Erfolgt der Spielabbruch durch Mängel an der Austragungsstätte, die eine Fortsetzung des Mannschaftskampfes unmöglich machen, fällt das in die Verantwortung der Heimmannschaft. Der Heimmannschaft muss jedoch eine Frist von 30 Minuten eingeräumt werden, den aufgetretenen Mangel beseitigen zu können. Andernfalls werden die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfassten Spiele, Sätze und Bälle wie ausgetragen und alle nicht beendeten bzw. nicht ausgetragenen Spiele, Sätze und Bälle bis zum Ende des Mannschaftskampfes für die Gastmannschaft als gewonnen gewertet.
Damit wird auch deutlich, dass ein Protest nur das letzte Mittel sein soll. Der erste Schritt ist, dass sich die Mannschaftsführer austauschen. In dem konkreten Fall wendet sich dein Mannschaftsführer an den Mannschaftsführer der Heimmannschaft. Sportkamerad Fritz Geistreich kommt auf die Idee, die Tische um 90 Grad zu drehen und leicht zu versetzen. Das Problem ist gelöst, und das Spiel kann weitergehen. Der Mannschaftskampf endet 8:8. Der Abend endet in einer gemütlichen Runde und bleibt allen Beteiligten noch lange in Erinnerung.
Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.