Regel des Monats

Das Pfingstwochenende naht und du entscheidest dich, zu den „Happy Open“ zu fahren. Dein erstes Spiel gewinnst du mit links. Nun gehst du für das zweite Spiel an den Tisch. „Oh nein“ denkst du vielleicht, als die ersten Bälle während des Einspielens geschlagen sind. Dein Gegner hat Noppen außen auf der Rückhand. Um sich zu vergewissern, um welchen Belag es sich handelt, lässt du dir ihn vom Gegner zeigen. Dabei erkennst du, dass zwei Noppen mitten auf dem Belag fehlen. Als regelkundiger Spieler kennst du die Textpassage aus den Internationalen TT-Regeln zum Thema Noppen. Hier kommt die „Regel des Monats“:

4 Der Schläger
[…]

4.3 Eine Seite des Schlägerblatts, mit der der Ball geschlagen wird, ist entweder mit einfachem Noppengummi (Noppen außen mit einer Gesamtdicke einschließlich Klebstoff von maximal 2,0mm) oder Sandwich-Gummi (Noppen innen oder außen mit einer Gesamtdicke einschließlich Klebstoff von maximal 4,0mm) bedeckt.
4.3.1 Einfaches Noppengummi besteht aus einer einzelnen Schicht nicht zellartigen, natürlichen oder synthetischen Gummis mit Noppen, die sich in einer Dichte von mindestens 10 und maximal 30 pro cm2 gleichmäßig auf seiner Oberfläche verteilen.
4.3.2 Sandwich-Gummi besteht aus einer einzelnen Schicht Zellgummi, die außen mit einer einzelnen Schicht aus einfachem Noppengummi bedeckt ist; die Dicke des Noppengummis beträgt maximal 2,0mm

Soll es tatsächlich so sein, dass der Belag nicht mehr den Regeln entspricht, da die gleichmäßige Verteilung der Noppen nicht mehr gegeben ist? Um diese Frage zu klären, gehst du zusammen mit deinem Gegner zum Oberschiedsrichter (OSR) des Turniers und fragst nach. Der OSR verweist auf die Regelauslegungen für den Bereich des DTTB. In diesem Dokument, welches unter www.tischtennis.de runtergeladen werden kann, steht zum Thema „Fehlende Noppen“:

Ein Noppengummi muss lt. ITTR A 4.3.1 mindestens 10 und höchstens 30 gleichmäßig verteilte Noppen pro cm2 aufweisen. Fehlende Noppen können dazu führen, dass der Belag unzulässig ist, und zwar dann, wenn mehr als zwei aneinanderhängende Noppen in der Mitte des Belages (Trefferfläche) fehlen. Am Rand des Schlägers dürfen auch mehr als zwei aneinanderhängende Noppen fehlen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei der Stelle nicht um die Haupttrefferfläche des Belages handelt.
(bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2018)

Der Oberschiedsrichter lässt den Belag zu. Auch wenn dieser Fall beispielhaft ist, sei an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, dass das letzte Wort über die Zulässigkeit eines Schlägers immer der Oberschiedsrichter hat. Er entscheidet in letzter Instanz. In seine Entscheidungsfindung kann er weitere Faktoren einbeziehen als nur diese zitierte Regelauslegung.

In den unteren Spielklassen gibt es in der Regel keinen eingesetzten Oberschiedsrichter. In diesem Fall bilden beide Mannschaftsführer/innen die Funktion des OSR. Bei Uneinigkeit über die Zulässigkeit des verwendeten Spielmaterials kann ein Protest eingelegt werden, der vor dem Spiel formuliert sein muss und zusammen mit dem Spielformular an die spielleitende Stelle (Staffelleiter) eingereicht wird. Was alles beim Einlegen eines Protests zu beachten ist, wird Thema bei der nächsten Ausgabe von der „Regel des Monats“ sein.

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

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