Ist es Dir vielleicht auch schon einmal passiert? Du fährst mit Deiner 4er-Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel. Vorort stellt ihr fest, dass die gegnerische Mannschaft nur mit drei Spielenden antritt. Und schon geht die Diskussion los, wie die Doppel aufzustellen sind. Hier kommt die „Regel des Monats“:
Beim [„…unvollständigen Antretens von Mannschaften oder verspäteten Erscheinens von Spielern beim Bundessystem oder beim Werner-Scheffler-System bzw. bei der Variante „Vierermannschaft gegen Vierermannschaft“ des Braunschweiger Systems…“] (siehe WO E 5.4 und WO E 6.3) gilt:
- Kann eine Mannschaft nur ein einzelnes Doppel bilden, so hat dieses Team trotzdem weiterhin das Recht, [„Die Zusammensetzung und die Aufstellungsreihenfolge …“] ihres einzig möglichen Doppels frei zu wählen und somit entweder an Doppelposition 1 oder 2 aufzustellen (siehe WO E 5.1). Der Spielpunkt des nicht gespielten Doppels geht dabei kampflos an die gegnerische Mannschaft (siehe WO E 3.1).
Und was passiert, wenn beide Mannschaften unvollständig antreten? Auch auf diese Frage gibt die Wettspielordnung eine Antwort:
- [„Können … beide Mannschaften … nur jeweils ein Doppel bilden, so wird das mögliche Doppel jeweils auf Platz 1 gesetzt; Platz 2 bleibt frei.“] (siehe WO E 5.4).
Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.