Um auch Aktive, die bisher keine Erfahrung im Training bzw. Ganztagsbetrieb haben, die Leitung einer Ganztagsbetreuung zu ermöglichen, bietet der WTTV eine „Ausbildung für nicht-lizenzierte Mitarbeiter im Ganztag“ an. Diese dauert i.d.R. einen Tag (Samstag) und umfasst

  • Aufsichtspflicht/SorgfaltspflichtRechtliche Grundlagen der Ganztagsbetreuung
  • Organisation von Ganztagsangeboten
  • Zusammenarbeit mit Trägern/SSK/KSB
  • Vorstellung einer Stundenreihe speziell für den Ganztagsbetrieb
  • Der Lehrgang wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Die Termine und die Anmeldung finden Sie unter click-tt „Seminar“.


In der Presse wurde zuletzt einiges über den „Sicherheitserlass“ berichtet, der u.a. auch die Frage nach der Betreuung von Ganztagsangeboten tangiert. Vom Ministerium wurde deshalb bzgl. der Qualifizierung / Voraussetzung für Betreuungen folgender Wortlaut veröffentlicht:

Frage:
Wer darf außerunterrichtliche Bewegungs-, Sport- und Spielangebote (z. B. im Ganztag) leiten?

Antwort:
Außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote (z. B. im Ganztag) können von der Schule sowie von den jeweiligen Trägern im Einvernehmen mit der Schulleitung von Lehrkräften (siehe hierzu auch Nr. 7.5 des Grundlagenerlasses zum Ganztag BASS 12 – 63 Nr. 2) angeboten werden, die über die fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Bewegungsfelder bzw. Sportbereiche verfügen.

Diese können sein:

  • Lehrerinnen und Lehrer, die auch Sportunterricht erteilen dürfen,
  • Personen, die über entsprechende Qualifikationen der Sportverbände und -bünde (z. B. Übungsleiter/innen-C, Trainerinnen und Trainer) verfügen,
  • weitere geeignete Personen, die über fachliche Voraussetzungen und Erfahrungen verfügen (z. B. Personen mit Erfahrungen im Kinder- und Jugendsport, Fachkräfte von Anstellungsträgern, weitere geeignete externe Fachkräfte).

Damit hat sich gegenüber der bisherigen Erlasslage auch für außerunterrichtliche Angebote nichts geändert.

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