Regel des Monats

Die Spieler vom TTC Kunterbunt können es kaum abwarten. Statt in der 1. Kreisklasse spielen sie in der neuen Saison in der 1. Bezirksklasse. Die Strukturreform im WTTV macht es möglich. Pünktlich zum ersten Punktspiel treffen die neuen Trikots ein. Die Mannschaft hat sich dieses Mal etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Ein Zooladen konnte als Trikotsponsor gewonnen werden. Als Werbefläche wurde ein Papageienpaar in Originalgröße verwendet. Sie deckt die komplette Vorderseite vom Trikot ab.Voll motiviert fahren die „Golden Six“ zu ihrem ersten Meisterschaftsspiel nach Grünland. Nach einem kurzen „Hallo“ wird sich schnell umgezogen. Die neuen Trikots sehen schon knallig aus. Dies fällt auch direkt einem Spieler vom Spin Grünland auf und fragt nach: Ist diese Werbung erlaubt? Ich habe in Erinnerung, dass die Werbefläche in ihrer Größe und Anzahl begrenzt ist und verweist auf die Regelung aus den Internationalen TT-Regel Teil B hin. Dort steht:

2.5.9 Werbung auf der Spielkleidung ist beschränkt auf
2.5.9.1 normales Warenzeichen, Symbol oder Name des Herstellers in einer Gesamtfläche von 24 cm²;
2.5.9.2 bis zu sechs klar voneinander getrennte Werbeflächen vorn, auf der Seite oder Schulter des Trikots – jedoch höchstens vier auf der Vorderseite – mit einer Gesamtfläche von 600 cm²;
2.5.9.3 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt 400 cm² auf der Rückseite des Trikots;
2.5.9.4 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt 120 cm², jedoch nur vorn oder an den Seiten von Shorts oder Röckchen

Der Mannschaftsführer vom TTC Kunterbunt weist auf eine neue Regelung in der Wettspielordnung mit den Durchführungsbestimmungen des WTTV hin. Schließlich bauen die Regeln und Ordnungen aufeinander auf: von allgemein nach speziell. Hier kommt die „Regel des Monats“ aus der WO:

WO L 1.1 Allgemeines

[…]

Bei der Spielkleidung gelten keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Größe für das Anbringen von Werbung, Vereinsnamen, Spielernamen, Wappen oder Spielernummern. Lediglich die maximale Größe der Herstellerzeichen ist einzuhalten. Die Einhaltung der übrigen Bedingungen für Herstellerzeichen, Wappen und Werbeflächentrennung liegt in der Verantwortung der Vereine.

Sie gelten auch für alle Veranstaltungen der Verbände bzw. deren Gliederungen und Vereine, wenn keine Abweichungen festgelegt wurden.

Damit wäre die Nachfrage geklärt. Ob die neue Werbung auch Glück gebracht hat, wird natürlich an dieser Stelle nicht verraten.

Falls du weitere Fragen zum Thema Werbung hast, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

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