
Die erste Mannschaft des TTC Winterberg hat Personalsorgen. Der Wintereinbruch hat seine Spuren hinterlassen. Der Spitzenspieler „Wolle“ hat sich das Handgelenk gebrochen. Aus Tischtennissicht ist es zum „Glück“ das Handgelenk von der freien Hand und nicht von seiner Schlaghand. Dennoch stellt er sich die Frage, ob er mit einem Arm im Gips an den Tisch gehen darf. Schließlich kann er beispielsweise den Ball nicht frei auf den Handteller der geöffneten und unbewegten freien Hand legen, um ihn dann zum Aufschlag absichtlich hochzuwerfen. Er fragt seinen besten Kumpel Kalle. Das Regel-Orakel weiß sofort die Stelle im Regeltext.
Hier kommt die Regel des Monats aus dem Teil A der Int. TT-Regeln:
6 Der Aufschlag
[…]
Der Schiedsrichter kann die Bestimmungen für einen regelgerechten Aufschlag ausnahmsweise lockern, wenn er überzeugt ist, dass diese wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht eingehalten werden können.
Es obliegt also dem Schiedsrichter am Tisch, zu beurteilen, ob die Aufschlagregel in dem Spiel gelockert wird oder auch nicht. Dabei reicht der „gesunde Menschenverstand“ aus und bedarf keiner medizinischen Expertise. Er muss auch nicht einem vorgelegten medizinischen Attest folgen. Der Schiedsrichter kann die Ausführung des Aufschlags definieren. Oftmals geht es wie in diesem Beispiel um das Hochwerfen des Balles. Alternativlösungen könnten sein, dass der Ball auf dem Schläger liegt, bevor er hochgeworfen wird. Eine andere Lösung könnte sein, den Ball auf dem „Stumpen“ des Gipses zu legen.
Falls Du mehr über die Regeln unseres Sports wissen möchtest, dann könnte vielleicht das Webinar „Regelkunde“ am 11.02.26 oder 17.02.26 interessant sein. Nähere Information inklusive Link zur MS Teams-Sitzung findest Du unter Regelkundeabend. Einfach einschalten! Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Artikelserie „Regel des Monats“ stets die Sachlage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung berücksichtigt. Zukünftige Änderungen an den Regeln, Ordnungen und Bestimmungen führen nicht zu einer Aktualisierung.