Neue Fördersummen
Ab dem 01.01.2026 werden zwei für die Vereine wichtige Fördersummen angehoben. Der Übungsleiter-Freibetrag steigt auf 3300.- €/Jahr (bisher 3000.-€), die Ehrenamtspauschale auf 960.- €/Jahr (bisher 840.- €). Beide Summen sind Steuer- und Sozialabgabenfrei.
Daneben steigt der Freibetrag der Vereine bei den Einnahmen im Geschäftsbetrieb von 45.000 € auf 50.000 €. Hat ein Verein insgesamt weniger Einnahmen im Jahr, so werden grundsätzlich keine Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer fällig.
Last but not least wurde festgelegt, das ein Organmitglied eines Vereines (also Vorstandsmitglied o.ä) im Rahmen seiner satzungsgemäßen Tätigkeit, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar zu machen ist, wenn seine Gesamtvergütung im Jahr nicht 3300.- € übersteigt.

Schutzkonzepte
Im Bereich der „Prävention und Intervention sexualisierter/interpersoneller Gewalt“ werden alle Vereine langfristig ein Schutzkonzept vorlegen müssen. Eine zeitliche Vorgabe aus dem Sport (LSB) gibt es derzeit nur bei Vereinen, die im Bereich BFD/FSJ unterwegs sind. Aber immer mehr Städte und Gemeinden verlangen – teilweise sehr zeitnah – ein Schutzkonzept, an das Zuschüsse oder Unterstützungsleistungen (z.B. Hallenzeiten) vor allem im Jugendbereich verbunden sein können. Der LSB stellt hierfür ab Januar 2026 den „Schutzkonzeptgenerator“ zur Verfügung, der von Vereinen zur Erstellung genutzt werden kann: www.schutzkonzeptgenerator.nrw
Daneben gibt es aber natürlich auch noch eine kostenlose Beratung und Unterstützung, die Vereine bei ihrem Stadt- oder Kreissportbund beantragen können. Für Rückfragen beim WTTV steht norbert.weyers@wttv.de gerne zur Verfügung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner