Regel des Monats

Da die eigene Halle über die Weihnachtsferien geschlossen ist, das erste Punktspiel jedoch schon in der zweiten Januarwoche stattfinden wird, entschließt sich Holger Ehrgeiz, an einem der zahlreich stattfindenden Weihnachtsturnieren teilzunehmen. Zugleich ist es eine gute Gelegenheit, Weihnachten unter Gleichgesinnten zu verbringen, etwas gegen den eigenen Weihnachtsspeck zu tun und Freundschaften zu pflegen. Doch was ist das? Der Weihnachtsmann schaut in der Halle vorbei und geht an den Tisch, um sich einzuspielen. Verdutzt geht Holger zum anwesenden Oberschiedsrichter und fragt ihn, ob dieses Outfit erlaubt sei. Der OSR gibt gerne Auskunft und zitiert aus den Internationalen TT-Regeln Teil B. Hier kommt die „Regel des Monats“:

2.2 Spielkleidung

2.2.1 Die Spielkleidung besteht aus kurzärmeligem oder ärmellosem Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiligem Sportdress (sog. „Body“), Socken und Hallenschuhen. Andere Kleidungsstücke, z. B. ein Trainingsanzug (ganz oder teilweise), dürfen im Spiel nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters getragen werden.

2.2.2 Abgesehen von Ärmeln oder Kragen des Trikots, muss sich die Hauptfarbe von Trikot, Röckchen oder Shorts eindeutig von der Farbe des verwendeten Balls unterscheiden.

In den Regelauslegungen des DTTB wird ergänzend auf das Thema Spielkleidung eingegangen (u.a. Kopfbedeckung, Barfuß, Nierengurte, Radlerhose, Piratentuch).

Ungeachtet dieser Regelungen obliegt es dem Oberschiedsrichter, über die Spielkleidung zu entscheiden (ITTR B 3.1.2.10). So kann er ggf. eine Ausnahme machen. Holger hat jetzt der Ehrgeiz gepackt und fragt weiter nach: „Und wie sieht es mit Werbung aus?“ Der OSR erwidert: „Gut, dass Du nachfragst. Hier hat sich seit dem 01.01.23 eine deutliche Änderung ergeben. Mit Ausnahme der TTBL gibt es im nationalen Spielbetrieb keine Einschränkung mehr hinsichtlich der Anzahl und Größe der Werbeflächen auf der Spielkleidung (siehe WO A 2.1). An der Regelung, wofür Werbung gemacht werden darf, hat sich jedoch nichts geändert.“

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

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