Nach dem Geldwäschegesetz müssen auch Sportvereine (e.V.) im sog. „Transparenzregister“ geführt werden, das vom Bundesanzeiger-Verlag geführt wird. Hierzu wird eine Gebühr von 4,80 €/Jahr von allen Sportvereinen erhoben. Allerdings kann man sich von dieser Gebühr befreien lassen. Dazu wird in Kürze  auf der Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) die Möglichkeit zur Befreiung eingerichtet (ist auch per Mail möglich). Die Befreiung wird durch Vorlage der Bescheinigung des Finanzamtes zum Nachweis steuerbegünstigter Zwecke (Freistellungsbescheid) gebracht, und zwar für die Dauer der Gültigkeit des Freistellungsbescheides. Leider muss also regelmäßig diese Gebührenbefreiung beantragt werden; bitte werden Sie hier selbständig tätig.
Achtung! Wir wurden darauf hingewiesen, dass ein Verein mit Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ bundesweit Vereine anschreibt und sie auffordert, Angaben zur Eintragung in ein Register zu machen. Dafür wird eine Gebühr von 49,00 € erhoben. Es handelt sich hier um einen Betrug – also bitte nicht zurückmelden und auch nicht die „Gebühr“ bezahlen!

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