Der Landessportbund NRW weist noch einmal auf die verschiedenen Förderprogramme 2023 hin. Zweckgebundene Zuschüsse können von den Vereinen – nicht von den Abteilungen alleine – jeweils über das Förderportal des LSB gestellt werden.
Wichtig: Fristen, auch für die jeweiligen Nachweise, unbedingt einhalten.
Digitalisierung des Breitensports
- Die Anträge sind bei dem zuständigen SSB/KSB zu stellen. Die Antragsfristen variieren und sind dort entsprechend zu erfragen.
- Informationen zur Antragsstellung gibt es hier: Förderung digitaler Ausstattung
Bewegungsoffensive 2023
- Anträge können noch bis zum 15. März eingereicht werden. Am 28.03.2023 wird die Jury über die geförderten Projekte entscheiden.
- Alle Informationen zur Antragsstellung gibt’s hier: Bewegungsoffensive 2023
Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie
- Anträge können vom 1. März bis zum 30. Mai gestellt werden.
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW .
Übungsleiter*innen-Offensive
- Ein Antrag kann voraussichtlich ab Mitte/EndeMärz eingereicht werden.
- Die Förderung von Qualifizierungen für Übungsleiter*innen und Trainer*innen wird über das Förderportal des Landessportbundes beantragbar sein.
Extra-Zeit für Bewegung
- Eine Antragsstellung ist seit Anfang Februar möglich.
- Vor der Antragsstellung sollte folgendes Merkblatt beachtet werden.
- Informationen zur Antragsstellung, u.a. für Sportvereine, Bünde und Verbände sowie für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports gibt es auf der Seite Extra-Zeit für Bewegung der Sportjugend.
1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein
- Die Beantragung wird ab Mitte März möglich sein. Bei Fragen wenden Sie sich an: 1000×1000@lsb.nrw
Förderung der Übungsarbeit
- Anträge können über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Weitere Informationen über die einzelnen Förderprogramme finden Sie hier: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramme-2023