FAQ zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs während der Corona-Pandemie

Neben den unsererseits bereits publizierten Hinweisen zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb starten wir heute mit einer Auflistung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs während der Corona-Pandemie, welche wir ständig aktualisiert halten werden.

Wir möchten die Gelegenheit allerdings auch nochmals für den überaus wichtigen Hinweis darauf nutzen, dass sämtliche – zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommenen – Veröffentlichungen seitens der Verbände „lediglich“ als informative Anregungen/Anmerkungen/Empfehlungen (und eben nicht als Bestandteil von „regeltechnischen“ Auflagen) zu verstehen sind, und deshalb insbesondere als hilfreiche Orientierung dafür dienen sollen, den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze zu gewährleisten.

Maßgeblich sind stets die Verordnungen und gegebenenfalls Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene von NRW beziehungsweise der jeweiligen Kommune: Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen!

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben liegt originär beim Verein oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein!

 

FAQ Corona_21-05-2020_neu
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