Insbesondere bei den Nachweisen zur Impfung / Auffrischungsimpfung / Testung gibt es seit dem 16.01.2022 neue Regelungen.

Zugangsbeschränkungen / Testpflicht
Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur immunisierten Personen gestattet, die gleichzeitig über einen gültigen, max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchsten 48 Stunden alten PCR-Test verfügen. Ebenso gültig ist eine Immunisierung zusätzlich mit einer anerkannten Auffrischungsimpfung („Boostern“); s.u.. Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb also nur für immunisierte mit Test oder Boosterung.
Schüler/-innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten generell als immunisiert und getestet und müssen dies nicht nachweisen. Schüler/-innen, die 16 oder 17 Jahre alt sind benötigen eine Bescheinigung der Schule (Testnachweis, aktueller Schülerausweis).
Alle Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen (max. 6 Wochen alt), dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können, gelten ebenfalls als immunisiert, müssen aber immer einen gültigen Test (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Teast max. 48 Stunden alt) vorweisen.

Auffrischungsimpfung: die Auffrischungsimpfung gilt nur bei Nutzung von durch eine vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Liste mit zugelassenen Impfstoffen: Comirnaty (BioNTech), CO­VID-19 Vac­ci­ne Jans­sen (Johnson&Johnson), Nuvaxovid (Novavax), Spikevax (Moderna), Vaxzevira (AstraZeneca). Besonderheit beim Impfstoff CO­VID-19 Vac­ci­ne Jans­sen (Johnson&Johnson): hier sind insgesamt drei Impfungen notwendig (Johnson&Johnson wurde nur ein mal verabreicht; es müssen also noch zwei weitere Impfungen mit einem der anderen zugelassenen Impfstoffe nachgewiesen werden!)

Ausnahmen: folgende Personen dürfen ebenfalls am Training und Wettkampf teilnehmen:
– Personen mit mindestens einer Impfung und die zusätzlich genesen sind (Nachweis durch PCR-Test);
– Personen, die nur zwei mal geimpft sind, die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt aber max. 90 Tage alt ist;
– Genesene Personen mit einem bestätigtem PCR-Test, der zwischen 27 und 90 Tagen alt sein darf.
– Nur im Wettkampfbereich gilt auch übergangsweise bis zur 2. Impfung eine Impfung mit einem zusätzlichen max. 48 Stunden alten PCR-Test.

Für den Profibereich gelten zusätzlich andere Regelungen; bitte wenden sie sich bei Fragen hierzu an norbert.weyers@wttv.de, Tel.: 0203 6084915.

Beschäftigte oder ehrenamtlich eingesetzte Personen – das sind auch Trainer*innen/Übungsleiter*innen – benötigen den Nachweis einer Immunisierung oder Testung (s.o.). Sie müssen während ihrer Tätigkeit ständig (!) mindestens eine medizinische Maske tragen. Immunisierte Trainer dürfen bei Sportausübung die Maske absetzen.

Neu: Beaufsichtigte Selbsttests dürfen jetzt auch von Vereinen vorgenommen werden (unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person). Der WTTV empfiehlt jedoch dringend, diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen zu nutzen.

Der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer/-in ist nur immunisierten Personen gestattet (2 G). Der Nachweis eines aktuellen Tests ist nicht notwendig; wird der Abstand von 1,5 m unterschritten, so ist eine Maske zwingend zu tragen. Wir empfehlen in TT-Hallen das ständige Tragen einer Maske sowie die Einhaltung der Abstandsregel, um Diskussionen vorzubeugen.

Die Nachweise der Immunisierung und/oder negativen Testung obliegt den verantwortlichen Personen für diese Einrichtung bzw. das Angebot (also dem Verein). Zur Kontrolle der Immunisierung soll die CovPassCheck-App in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier verwendet werden. Diese Kontrolle muss bei Betreten der Einrichtung durchgeführt werden.

Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Die Maske darf während der Sportausübung abgenommen werden.

Bitte beachten Sie auch die Empfehlungen zur Corona-Schutzverordnung.

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