Nach der derzeitigen gültigen Coronaschutzverordnung sind Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 nicht erlaubt. Zudem besteht die durchaus reale Gefahr, dass Teilnehmer der Meisterschaften kurzfristig aus Risikoländern in das Spiellokal kommen, und die Ansteckungsgefahr nicht in ertragbaren Grenzen gehalten werden kann. Die dazu notwendige Erstellung und Überwachung der Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen, die den Gesundheitsämtern zur Genehmigung vorgelegt werden müssten, sind zudem dem Ausrichter und dem Veranstalter nicht zuzumuten.
Deswegen werden die Bezirksmeisterschaften nach Absprache zwischen Bezirksvorstand und Bezirkssportausschuss in diesem Jahr nicht stattfinden. Um sowohl dem Ausrichter und auch den Aktiven Planungssicherheit zu geben, haben wir uns für diese frühe Absage entschlossen.
Ich hoffe, diese Maßnahme stößt bei Ihnen auf Verständnis, die Bilder vom Ballermann und auch von anderen Stränden auch in Deutschland dürften Ihnen allen bekannt sein.