Betreuungsangebote an Schulen / Ganztag

Vor allem in Grundschulen, aber auch zunehmend an weiterführenden Schulen, werden Angebote in der Ganztagsbetreuung gemacht. Diese finden in der Regel in den Nachmittagsstunden statt, vornehmlich ab 14.00 Uhr. Viele Ganztagsangebote werden über die Stadt- und Kreissportbünde organisiert.
Informationsstellen in den KSB / SSB: eine vollständige Liste der Ansprechpartner/-innen in NRW finden Sie hier: https://www.sportjugend.nrw/sportjugend-nrw/nrw-bewegt-seine-kinder und unter „Koordinierungsstellen Ganztag“

Offener Ganztag im Primarbereich

Die Kommunen und Kreise als Träger der Grundschulen können bei Bedarf Ganztagsangebote an den Grundschulen anbieten. An diesen Betreuungsangeboten können die Schüler/-innen der jeweiligen Schule freiwillig teilnehmen. Die Teilnahme ist dann für ein Jahr verpflichtend. Die verschiedensten Betreuungsangebote werden diesen Schülern dann offeriert und sie wählen selber die sie interessierenden Angebote aus.

Wer sich für ein Betreuungsangebot anmeldet muss regelmäßig daran teilnehmen. Die Angebote werden von verschiedensten Trägern organisiert, die dafür vom Land NRW Finanzmittel erhalten. Oft sind dies Wohlfahrtsverbände (Caritas, AWO etc.), ebenso oft aber auch spezielle Vereine, Kirchengemeinden, die Schulen selber oder auch Sportvereine. Ein Kontakt kann entweder direkt an den Träger oder – besser – über den jeweiligen KSB/SSB hergestellt werden.

Ein Tischtennisverein kann ein Betreuungsangebot übernehmen und stellt dazu an einem festen Termin (i.d.R. einmal wöchentlich ca. 90 Minuten) einen Übungsleiter. Soll dieser ÜL die Gruppe eigenständig übernehmen, so muss er einen gültigen Trainer- oder Übungsleiterschein besitzen. Ist eine solche Lizenz nicht vorhanden so kann die betreffende Person als „Helfer“ eingesetzt werden. Voraussetzung ist aber eine Erreichbarkeit der Leitung des Betreuungsangebotes (auf dem gleichen Schulgelände). Alle Mitarbeiter benötigen ein erweitertes Führungszeugnis, oft auch den Nachweis einer Masernschutzimpfung. Finanziert wird der ÜL durch den Träger; die Höhe des Honorars ist Verhandlungssache. Im Schnitt wird in NRW ca. 15.- € /45 Minuten erstattet; mit weniger sollte man sich nicht zufriedengeben. Eingesetzt werden können auch Sporthelfer/-innen sowie Freiwilligendienstler (u.o.g. Voraussetzungen).

Übungsstunden im Ganztag unterscheiden sich stark von Trainingsstunden im Verein. Nicht alle Kinder haben Interesse am Tischtennissport (sie wählen aus mehreren Angeboten aus…), die meisten haben keine Vorerfahrungen. Der WTTV empfiehlt deshalb eher die Heranführung an die Rückschlagspiele allgemein sowie viele Spiel- und Wettkampfformen. Zur Unterstützung wurde deshalb die Broschüre „Tischtennisspiel in der Grundschule“ aufgelegt, die über 16 Stundenbilder eine Heranführung an die Sportart darstellt. Diese Broschüre kann für 10.- € zzgl. Porto im WTTV-Shop bestellt werden.

Natürlich können sie auch versuchen, Kinder aus Betreuungsangeboten für den Verein zu motivieren, z.B. durch eine mini-Meisterschaft etc.

Gebundene Ganztagsschule

An Angeboten im „gebundenen Ganztag“ nehmen alle Schüler/-innen einer Schule teil. Ganztagsangebote können sowohl von Lehrern als auch von externen, qualifizierten Kräften, übernommen werden (s.a. „offener Ganztag in der Primarstufe“). Die Finanzierung ist hier allerdings nicht so einfach geregelt wie im offenen Ganztag, da die Schulen hierfür nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben.

Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I

Die Schulen in der Primarstufe und in der Sek. I können verlässliche Betreuungsangebote für Schüler über die normale Schulzeit hinaus anbieten. In der Grundschule ist dies der Bereich „acht bis eins“, in weiterführenden Schulen meist eine Übermittagsbetreuung. Die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten ist freiwillig und muss nicht regelmäßig erfolgen.
Hier ist die Vergütung geregelt wie beim gebundenen Ganztag; den Schulen stehen nur begrenzt Mittel zur Verfügung.

Finanzierung für 2 und 3:
Hier stehen den Schulen Mittel aus dem Programm „Schulsportgemeinschaften“ zur Verfügung. Aber: diese Mittel müssen in der Regel direkt nach den Sommerferien für das gesamte Schuljahr von den Schulen beantragt werden; es gibt hierfür nur ein kleines Zeitfenster. Eine Unterstützung durch diese Mittel sollte also möglichst schon vor den Sommerferien organisiert werden!
https://www.schulsport-nrw.de/schule-und-sportverein/schulsportgemeinschaften.html

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