Bestandserhebung 2024

Aufgrund der Portalumstellung wird die Abgabefrist für die Bestandserhebung 2024 bis Mittwoch, den 27.03.2024 verlängert.

Warum sollte ich meine Zahlen an den Landessportbund NRW melden?
Die gemeldeten Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Beitragsrechnungen. Auch leiten sich z.T. kommunale Zuschüsse von den gemeldeten Mitgliederzahlen ab.
In einigen Förderprogrammen ist die aktuelle Bestandserhebung Voraussetzung für die Beantragung (z.B. Förderung der Übungsarbeit).

Alle weiteren Informationen mit den erforderlichen Links finden Sie hier:
Bestandserhebung 2024 Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. 

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