Nachdem der Deutsche Tischtennis-Bund und der Westdeutsche Tischtennis-Verband die Saison 2019/2020 für beendet erklärt haben, stehen nun die weiteren Details des weiteren Vorgehens fest. Der Auf- und Abstieg wird anhand der Tabelle mit allen Meisterschaftsspielen gebildet, die bis einschließlich 12. März ausgetragen wurden. Mannschaften auf Aufstiegsplätzen steigen auf, Mannschaften auf Abstiegsplätzen steigen ab. Das schließt jedoch nicht aus, dass ein Tabellenvorletzter die Spielklasse hält, wenn die Regelung auf der jeweiligen Ebene ein Nachrückverfahren vorsieht, zum Beispiel nach Klassenverzichten.
Für die Jugendklassen im Tischtennis-Kreis Aachen ergeben sich damit folgende Ergebnisse:
Jungen 18 Kreisliga
Meister der Jungen 18-Kreisliga und damit Aufsteiger in die J18 Bezirksklasse ist Alemannia Aachen II.
Jungen 15-Kreisliga
Meister und Aufsteiger in die Jungen 15-Bezirksliga ist die Mannschaft von Burtscheider TV II. In die Jungen 15 Kreisklasse absteigen müssen die Mannschaften von SV/SF Hörn und vom Aachener IF.
Jungen 15-Kreisklasse
In der Jungen 15-Kreisklasse steigen der Burtscheider TV V als Meister und die Mannschaft vom Würselener SV als Vizemeister auf.

Die genannten Aufsteiger werden gebeten, dem Kreisjugendwart Rainer Peters umgehend ihre Aufstiegsbereitschaft mitzuteilen. Ebenso werden die Mannschaften mit positivem Punktekonto um Nachricht gebeten, ob sie als mögliche Nachrücker im Falle eines Aufstiegsverzichts der gennannten Mannschaften in Frage kommen.
Ein gravierendes Problem der aktuellen Tabellen im WTTV sind Mannschaften, die sich durch weniger ausgetragene Mannschaftskämpfe gegenüber der unmittelbaren Konkurrenz benachteiligt fühlen. Für diese Fälle werden wir Verfügungsplätze bereithalten, welche auf Antrag vergeben werden können. Ein dementsprechender Antrag ist bis zum 15. Mai an den Kreisjugendwart zu richten. Über diesen Antrag wird dann im Kreisjugendausschuss zeitnah entschieden.
Die Auf- und Abstiegsregelung ist im Jugend-Rundschreiben Nr. 6 nachzulesen
Das aktuelle Jugend-Rundschreiben Nr. 9 kann hier eingesehen werden.

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