Hier hilft eine Blick in die neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 15.6.2020 in NRW gilt. Dort heißt u. a.:
„Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen … wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.“ (Quelle: NRW.DE)
1. Man mag darüber diskutieren, ob Kreismeisterschaften zum „Breiten- und Freizeitsport“ gehören. Tatsache ist freilich, dass die Teilnehmerzahl üblicherweise im dreistelligen Bereich liegt. Ob unter diesen Umständen ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept umzusetzen ist, darf man bezweifeln.
2. Es gehört ganz sicher in den Bereich der Spekulationen, ob und wann weitere Lockerungen anstehen – verbunden mit der Frage, ob unsere Kreismeisterschaften dann in den Rahmen der Verordnungen passen.
3. Ebenso wenig ist vorauszusehen, ob und in welcher Weise die bis zum 29.6.2020 geltenden Kontaktbeschränkungen verlängert werden.
4. Weiterhin liegt es oft im Ermessen der Kommunen, ob, wann und für welchen Personenkreis Sporthallen zur Verfügung gestellt werden.
5. Zu guter Letzt gibt es natürlich auch im September noch ein gewisses Ansteckungsrisiko, dessen Ausmaß nicht kalkulierbar ist – zumal bei einer Veranstaltung mit mehr als 100 Teilnehmern.
Vor diesem Hintergrund – auch mit Blick auf den Ausrichter SC Westfalia Kinderhaus – hat der Kreisvorstand einstimmig beschlossen, die Kreismeisterschaften ausfallen zu lassen.
Die Qualifikation zu den Bezirksmeisterschaften erfolgt in diesem Fall gemäß WO D 4.2.2 Abs. 3.