Vor dem Hintergrund der Corona-Schutzverordnung und auf Empfehlung des WTTV hat der Kreisvorstand beschlossen, die Kreismeisterschaften in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Die Qualifikation zu den Bezirksmeisterschaften erfolgt in diesem Fall gemäß WO D 4.2.2 Abs. 3.

 

 

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