Der Kreisjugendtag 2021 wird am Mittwoch, 2. Juni, um 19 Uhr als Video-/Audiokonferenz stattfinden. Den entsprechenden Link bzw. die Einwahldaten erhalten die Jugendwarte in der Woche ab 17. Mai per E-Mail. Es sollte sich nach Möglichkeit nur ein/e Teilnehmer/in – der/die Stimmberechtigte/r – pro Verein zuschalten. Ein weiterer Teilnehmer/in (Gast) sollte – Corona konform – nach Möglichkeit den Video-Zugang des Stimmberechtigten mitnutzen. Sollte sich ein Verein zuschalten wollen, der bisher keinen Spielbetrieb hatte, so möge dieser eine/n Vertreter/in benennen und dem Kreisjugendwart die E-Mail-Adresse mitteilen, damit dieser den entsprechenden Link dorthin versenden kann.
Anträge zum Kreisjugendtag sind bis Freitag, 21. Mai (Eingangsdatum), in schriftlicher Form, an den Kreisjugendwart zu senden. Alle rechtzeitig eingegangenen Anträge werden den Vereinen nach Eingang zugestellt. Nicht rechtzeitig eingegangene Anträge werden als Dringlichkeitsbeschlüsse behandelt. Sie bedürfen zur Zulassung auf dem Kreisjugendtag einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen.
Weitere Informationen wie die Tagesordnung, den Bericht des Kreisjugendwartes mit angehängtem Diagramm zur Entwicklung des Mannschaftsspielbetriebs in den letzten vier Jahren sowie die neue Satzung und Jugendordnung des Kreises sind hier einsehbar. Änderungen der Satzung sind „rot“ eingefärbt. Über die Satzungsänderung entscheidet die Kreisversammlung am 9. Juni 2021.

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