Der Landessportbund NRW weist noch einmal auf die verschiedenen Förderprogramme 2023 hin. Zweckgebundene Zuschüsse können von den Vereinen – nicht von den Abteilungen alleine – jeweils über das Förderportal des LSB gestellt werden.
Wichtig: Fristen, auch für die jeweiligen Nachweise, unbedingt einhalten.

Digitalisierung des Breitensports

  • Die Anträge sind bei dem zuständigen SSB/KSB zu stellen. Die Antragsfristen variieren und sind dort entsprechend zu erfragen.
  • Informationen zur Antragsstellung gibt es hier: Förderung digitaler Ausstattung

Bewegungsoffensive 2023

  • Anträge können noch bis zum 15. März eingereicht werden. Am 28.03.2023 wird die Jury über die geförderten Projekte entscheiden.
  • Alle Informationen zur Antragsstellung gibt’s hier: Bewegungsoffensive 2023

Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie

Übungsleiter*innen-Offensive

  • Ein Antrag kann voraussichtlich ab Mitte/EndeMärz eingereicht werden.
  • Die Förderung von Qualifizierungen für Übungsleiter*innen und Trainer*innen wird über das Förderportal des Landessportbundes beantragbar sein.

Extra-Zeit für Bewegung

  • Eine Antragsstellung ist seit Anfang Februar möglich.
  • Vor der Antragsstellung sollte folgendes Merkblatt beachtet werden.
  • Informationen zur Antragsstellung, u.a. für Sportvereine, Bünde und Verbände sowie für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports gibt es auf der Seite Extra-Zeit für Bewegung der Sportjugend.

1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein

  • Die Beantragung wird ab Mitte März möglich sein. Bei Fragen wenden Sie sich an: 1000×1000@lsb.nrw

Förderung der Übungsarbeit

Weitere Informationen über die einzelnen Förderprogramme finden Sie hier: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramme-2023

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