RESTART – Förderung für Vereine
Gutscheine über 40.- € für neue Vereinsmitglieder? 1000.- € für Werbemaßnahmen? Viele andere Unterstützungsleistungen für die Vereinsarbeit? Das bietet das Programm „RESTART“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), das jetzt startet.
Besonders interessant sind dabei folgende Fördertöpfe.

SPORTTAGE SIND FEIERTAGE – Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und -kooperationen

PROJEKTIDEE
4.000 Vereine können 1.000 Euro für Maßnahmen wie z.B. Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein, themenspezifische Projekte mit z.B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten.

ANTRAGSVERFAHREN
Der Förderantrag wird über die digitale Antragsplattform (Förderplattform) des DOSB durch den Verein, den Kreis- oder Stadt-Sportbund eingereicht. Nach Prüfung des Antrages durch das Projekt- Team des DOSB wird die Förderung der Maßnahme genehmigt oder abgelehnt.

TERMINE
• Die Antragsplattform wird am 26. Januar 2023 freigeschaltet.
• Die Antragsbearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
• Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung beginnen.
• Die Maßnahme muss spätestens 6 Monate nach Antragsstellung beginnen.
• Die Maßnahmen müssen spätestens am 15. September 2023 enden.
• Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Maßnahme einegereicht werden.
• Anträge können voraussichtlich bis 31. Juli 2023 gestellt werden.

Weitere Informationen: SPORTTAGE SIND FEIERTAGE

 

 

KOSTENLOS (ZURÜCK) IN DEN VEREIN – SPORTVEREINSSCHECKS

PROJEKTIDEE
Während der Corona-Pandemie haben Sportvereine teilweise deutliche Vereinsaustritte verzeichnen müssen bzw. konnten kaum Neumitglieder gewinnen, um die natürliche Fluktuation auszugleichen. Besonders die gesellschaftlichen Gruppen, die in den Sportvereinen bereits vor der Corona-Pandemie unterrepräsentiert waren, sind betroffen: vulnerable Gruppen, u.a. Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen und darüber hinaus Frauen sowie Personen, die generell und verstärkt während der Corona-Pandemie auf weniger soziale Unterstützung in ihrem Umfeld zurückgreifen können.
Mit den Sportvereinsschecks wollen wir sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewinnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistern.

ANTRAGSVERFAHREN
Gefördert werden in diesem Teilprojekt 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 €, die von Privatpersonen über die Antragsplattform heruntergeladen werden können.
Details hierzu sind unter www.sportnurbesser.de zu finden. Die Personen haben vier Wochen Zeit ihren Sportvereinsscheck in einem Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied im Landessportbund/Landesfachverband ist, einzulösen.

Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet. Für jede Person kann nur einen Sportvereinsscheck einlöst werden. Es ist nicht möglich, einen Zuschuss zu einer Vereinsmitgliedschaft abzurechnen, wenn die Person bereits Mitglied in diesem Sportverein ist.

Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Antragsplattform einreichen. Letzte Möglichkeit ist hierfür der 31. Oktober 2023.

Weitere Informationen: KOSTENLOS (ZURÜCK) IN DEN VEREIN – SPORTVEREINSSCHECKS

Nähere Informationen zu diesem – auch weitere Förderungen umfassenden – Programm können Sie der Homepage des DOSB https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart entnehmen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner