Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine Förderrichtlinie unter dem Titel „Extra-Zeit für Bewegung“ veröffentlicht. Im Zeitraum ab dem 05. Juli 2021 (und voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2022) werden €uro 2 Millionen zur Verfügung gestellt, um der coronabedingten Bewegungsarmut von Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten zu begegnen.

Gefördert werden sportpraktische Gruppenangebote für jeweils mindestens 10 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller allgemeinbildenden Schulformen. Ziel ist eine individuelle sport- und bewegungsorientierte Förderung zum Ausgleich von motorischen Defiziten sowie zur gesundheitlichen und sozialen Potenzialentwicklung.
Die Fördermaßnahmen können sowohl unterrichtsbegleitend als auch in den Ferien als Blockmaßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung beträgt maximal €uro 500.— für eine sechsstündige Maßnahme; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. In Form von Blockmaßnahmen findet eine Maßnahme täglich an sechs Zeitstunden statt, ansonsten können die sechs Stunden auch in flexiblen Modellen mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag organisiert werden.

Beantragt werden kann eine Teilnahme an diesem Programm über das für jeden Verein zugängliche Förderportal des Landessportbundes (LSB) NRW unter

https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

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