Mit Wirkung zum 28.05.2021 hat das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, in welcher auch einige Lockerungen für den Sportbereich beschlossen wurden. Die neue Verordnung ist nun nach drei Inzidenzstufen aufgebaut, in welchen es verschiedene Lockerungsschritte gibt.
In Inzidenzstufe 2 (stabile Inzidenz in einem Landkreis/kreisfreien Stadt unter 50) ist Kontaktsport innen mit 12 Personen und kontaktloser Sport innen ohne Personenbegrenzung wieder möglich.
Am gestrigen Montag lag die Inzidenz in der Stadt Essen den fünften Werktag in Folge unter 50, sodass Essen mit Wirkung zum morgigen Mittwoch, den 02.06.2021 der Inzidenzstufe 2 zugeordnet wird und Sport in der Halle somit wieder möglich ist. Voraussetzung für die Ausübung sind ein negativer Testnachweis (gem. eines in der Corona-Test-und- Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahrens), sowie die sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 CoronaSchVO). Immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung sind gem. § 3 Abs. 3 CoronaSchVO vom Testnachweis befreit. Den Vereinen wird empfohlen ihre Hygienekonzepte diesbezüglich anzupassen.
Sofern städtische Hallen genutzt werden, hängt eine mögliche Nutzung unabhängig der oben genannten Vorgaben von der Freigabe der Stadt Essen ab, welche nach unseren Kenntnissen noch nicht erfolgt ist. Sofern nicht in Kürze eine generelle Freigabe der Stadt Essen für alle städtische Hallen erfolgt, müssten die Vereine im Zweifel selber klären, ob ihre Halle für den Sportbetrieb wieder freigegeben ist.
Bei den oben genannten Ausführungen handelt es sich lediglich um die uns zur Verfügung stehenden Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtlichen Anspruch.
Rechtlich bindend sind letzten Endes ausschließlich die Regelungen des Landes NRW und Anordnungen der Stadt Essen als zuständige Behörde.
Sollten die Inzidenzen wieder steigen (drei Werktage über 50), würden die Lockerungen bei Zuordnung der Stadt Essen zur Stufe 3 wieder zurückgenommen werden. Es wird daher eine regelmäßige Information über das Infektionsgeschehen und die aktuellen Regelungen empfohlen.
                                                       

Rechtliche Grundlagen:
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