Der Jugendwart weist darauf hin, dass für Fragen den Meisterschaftsspielbetrieb betreffend ausschließlich der jeweilige Staffelleiter zuständig ist. Dies betrifft z.B. Verlegungen, Ordnungsstrafen, Umwertungen, Nachmeldungen etc. Dieser nimmt (wenn nötig) Kontakt mit dem Jugendwart oder dem Jugendausschuss auf. Bei Abwesenheit des Staffelleiters werden die Vereine über den entsprechenden Vertreter informiert.
Das Rundschreiben Nr. 5 ist hier einsehbar.