Sehr geehrte/r Vereinsvertreter/in,
mit diesen Zeilen übersenden wir Ihnen heute als Anlage/n weitere Hinweise zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes während der Corona-Pandemie mit der höflichen Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme der jeweiligen Inhalte wie folgt:
COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland (=> Stand: 11. Mai 2020);
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und gegebenenfalls Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.
Der Deutsche Tischtennis-Bund e.V. (DTTB) legt mit seinen Mitgliedsverbänden hiermit ein sportartspezifisches Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor. Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle „Maßnahmen“ verbindliche Bestandteile dieses Schutz- und Handlungskonzeptes. Darüber hinaus enthält dieses Schutz- und Handlungskonzept „Optionale Hinweise“. Diese dienen der Erläuterung oder enthalten weitergehende mögliche Maßnahmen, die jedoch keinen verbindlichen Charakter haben.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär beim Verein beziehungsweise Träger des Stützpunktes oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein beziehungsweise der Träger des Stützpunktes!
Bitte beachten Sie hierzu zwei inhaltliche Abweichungen von Umsetzungsmöglichkeiten zu den am vergangenen Freitag/08. Mai 2020 übersandten Hinweisen des WTTV:
Das „Desinfizieren“ von Händen und Spielmaterialien – insbesondere Tischen und Umrandungen – vor und nach dem Auf-/Abbau wird durch „Reinigen“ ersetzt. (=> Weitere Informationen hierzu – insbesondere zu der Frage möglicher Schädigung der Tischoberfläche durch Nutzung von Desinfektionsmitteln – werden wir in Kürze auf unserer Homepage bekanntmachen!)
Die Nutzung von eigenen „farblich unterschiedlichen“ Bällen wird durch „gut sichtbar unterschiedlich gekennzeichnet“ ersetzt.
Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf
Die Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes der Spielzeit 2020/2021 werden aktuell noch erarbeitet und rechtzeitig ergänzt!
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung (=> für den Sport besonders relevant: §§ 1, 7, 9, 13, 14, 15 und 16);
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW.
Der Lockdown war stark durch zentrale Vorgaben bestimmt. In dieser Phase konnte der LSB NRW Vieles zur Unterstützung des organisierten Sports Notwendige (insbesondere Hilfsprogramme) zentral mit der Landesregierung verhandeln und umsetzen. Die Umsetzung des Wiedereinstiegs wird dagegen dezentral hoch unterschiedlich verlaufen! Das zeigen schon die ersten beiden Tage. Zwar ist keine Genehmigung der in der CoronaSchVO vorgesehenen Lockerungen (beispielsweise die Öffnung von Sportplätzen ab dem 07. Mai 2020) durch die örtlichen Behörden notwendig, aber die Kommunen können diese selbstverständlich in eigener Entscheidung trotzdem aus ganz unterschiedlichen Gründen geschlossen halten. Sei es, weil sie sich nicht in der Lage sehen, die notwendigen Hygienemaßnahmen umzusetzen – sei es, weil sie Sportstättenpersonal zunächst aus der Kurzarbeit zurückholen müssen, etc. Auch die lokale Infektionslage kann zu anderen Entscheidungen führen.
Nicht zuletzt ist nun auch eine hohe Eigenverantwortung der Vereine selbst gefragt, denn wir werden jetzt auch nicht jede Frage beantworten können – ebenso wenig wie die Politik und andere verantwortlichen Stellen im Sport, denn auch von Verein zu Verein kann sich die konkrete Situation hinsichtlich Sportstätten, Mitgliedern und Abläufen völlig unterschiedlich darstellen.
Mit der Vorlage der hierzu zwischenzeitlich übersandten Hinweise/ Anregungen/ Empfehlungen/ Informationen wollen wir genau diese Eigenverantwortung der Vereine bestmöglich unterstützen und fördern!
Für darüber hinausgehende Rückfragen steht Ihnen neben dem Unterzeichner insbesondere unser Mitarbeiter Norbert Weyers (Referent für Vereinsentwicklung und Breitensport) jederzeit gerne zur Verfügung, der telefonisch unter 0203-6084915 oder per E-Mail unter norbert.weyers@wttv.de zu erreichen ist.

Mit freundlichen Sportgrüßen
gez. Michael Keil

WESTDEUTSCHER TISCHTENNIS-VERBAND E.V.
Geschäftsführer
Michael Keil
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Telefon: 0203-6084914
michael.keil@wttv.de

Corona Schutz Verordnung 05 ….

CoronaSchVo05-11

Corona Schutz Verordnung Auslegung 05 … :

CoronaSchVOAuslegung05-11

Corona Schutz- und Handlungskonzept CoVid-19, Stand 11.05.2020:

Schutz- und Handlungskonzept Covid 19 Stand 11.05.2020final

Bleibt gesund
Internetbeauftragter Tischtennis Kreis Oberberg
Bernhard Nikola

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