Der Landessportbund möchte Sportvereinen, denen durch die die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht, helfen. Das Soforthilfeprogramm des Landes NRW umfasst insgesamt 10 Millionen Euro, die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro. Anträge können ausschließlich online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Die Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen.
Darüber hinaus wird die Förderung der Übungsarbeit, die regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen wird, um rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen Übungsleiter*innen gestärkt werden. Im Gespräch ist ein Vorziehen der Auszahlung auf den Sommer. Anträge sind ebenfalls online über das Förderportal des Landessportbundes NRW zu stellen.