Aus gegebenem Anlass – und es kommen sicher noch etliche Anfragen auf uns zu – mache ich Euch darauf aufmerksam, dass die WO unerbittlich ist beim Festsetzen einer äußersten Grenze für Nachverlegungen von Mannschaftskämpfen in der Rückrunde einer Spielzeit.
„WO G-5.1.2 Ein letztmöglicher Spieltag der Vorrunde kann im Rahmenterminplan des WTTV ausgewiesen werden. Er gilt verbandsweit als letzter Spieltag der Vorrunde, so dass bis zu diesem Tag auch nachverlegte Punktspiele stattfinden können.
Wenn​
• im Rahmenterminplan des WTTV kein letztmöglicher Spieltag der Vorrunde ausgewiesen ist, oder​
• im zu Saisonbeginn veröffentlichten verbindlichen Spielplan der betreffenden Gruppe Mannschaftskämpfe nach dem letztmöglichen Spieltag der Vorrunde gemäß Absatz 1 vorgesehen sind, oder​
• der Spielbetrieb der betreffenden Gruppe einen halbjährlichen Auf- und Abstieg vorsieht,​
ist eine Nachverlegung über den letzten Spieltag der Vorrunde der betreffenden Gruppe hinaus nicht zulässig.​

Der letztmögliche Spieltag der Rückrunde ist identisch mit dem letzten Hauptrundenspieltag der betreffenden Gruppe.“
 
Maßgeblich für Euch (und mich) in diesem Zusammenhang ist ausschließlich der letzte, fett gedruckte Satz. „Hauptrunde“ im Sinne der WO sind alle Spiele in einer Gruppe – vulgo: Staffel – in Hin- und Rückrunde mit Ausnahme etwaiger Entscheidungs-, Relegations- und Anwartschaftsspiele.
Nachverlegungen über den letzten Rückrundenspieltag einer Gruppe hinaus sind nicht zulässig. Wünsche auf Nachverlegungen, durch die ein Mannschaftskampf nach dem letzten Spieltag der Rückrunde der jeweiligen Gruppe stattfände, müssen wir in jedem Fall mit Verweis auf die Wettspielordnung ablehnen.
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