Zur Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit im Verein hat die Bundesregierung zum 01.01.2026 die Pauschalen zum Übungsleiter-Freibetrag sowie die Ehrenamtspauschale erhöht.

Ein Übungsleiter kann nun bis zu 3300.- € im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei vom Verein erhalten. Achtung: Die Summe gilt für alle Entgelte des betreffenden ÜL. Ist er z.B. bei mehreren Vereinen tätig, so dürfen seine Gesamteinnahmen nicht die Summe von 3300.- € überschreiten (er müsste dann jeden weiteren € selber versteuern). Damit der Verein hier nicht für Steuern und Sozialabgaben herangezogen wird, sollte er sich bestätigen lassen, dass der ÜL „seinen persönlichen Freibetrag für den Verein XY geltend macht.“

Auch die Ehrenamtspauschale wurde erhöht: Jetzt können ehrenamtlich Mitarbeitende im Verein bis zu 960.- € im Jahr ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Achtung: Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale muss in der Satzung verankert sein (da Ehrenamtler eigentlich keine Vergütung erhalten dürfen). Übrigens: Viele Ehrenamtler spenden die Summe an den Verein zurück und erhalten dafür eine Spendenquittung, die sie bei ihrer Steuererklärung verwenden können.

Rückfragen? Dann wenden Sie sich an Norbert Weyers, Tel.: 0203 6084915, norbert.weyers@wttv.de

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