Alle Mannschaften haben das Startrecht in der Klasse in der sie in der abgebrochenen Saison 2020/2021 gemeldet wurden, unabhängig davon ob dies Mannschaft zurückgezogen wurde oder gespielt hat.
Dazu haben alle Mannschaften die Möglichkeit uneingeschränkt einen Klassenverzicht zu erklären, also hier aus NRW-Liga bis Bezirksklasse könnten alle Mannschaften in die neue Kreisliga „freiwillig absteigen“ .
Frist für die Bekanntgabe des Klassenverzichtes ist der 17.05.2021.
Alle später eintreffenden Klassenverzichte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach dem Gutachten des DTTB (siehe hier: https://www.tischtennis.de/fileadmin/user_upload/Gutachten_Bayern-2021-01-28.pdf) haben bei Unterschreitung der Sollstärke in einer Spielklasse alle Mannschaften gemäß den Anwartschaftsregeln der Auf- und Abstiegsregelung und Tabellen der Saison 2019/2020 die Möglichkeit einen Antrag auf Nachrücken zu stellen. Dies gilt auch für Mannschaften die im Mai/Juni 2020 auf Spielklassen verzichtet haben (also freiwillig abgestiegen sind)
Sollstärke für die Kreisliga Düsseldorf sind 12 Mannschaften
So kann die Kreisliga 2021/2022 dann (bisher) aussehen:
Stand 14.03.2021
Spielklassenverzichte aus höheren Spielklassen:
bisher keine
Mannschaften gemäß Saison 2020/2021:
Anwartschaften 2021 Kreisliga | derzeit 0 freie Plätze* | ||
1 | TuS 08 Lintorf III | 19/20: | Kreisliga Platz 4 – Spielklassenverzicht (gem. Gutachten erster Nachrücker) |
2 | TTC SW Düsseldorf II | 19/20: | 1. Kreisklasse B2 Platz 2 – Härtefallregelung=Aufstieg 2020 verzichtet |
3 | TTC Champions Düsseldorf IV | 19/20: | Kreisliga Platz 10 – wollten konnten aber nicht nachrücken |
4 | SSV Berghausen | 19/20: | Kreisliga Platz 11 – keine Nachrückmöglichjkeit |
* (freie Plätze könnten bis 17.05. aber auch noch wieder belegt werden)
Welche Chancen auf Nachrücken bestehen kann auf Grund der besonderen Lage nicht beurteilt werden.
Über das Nachrücken kann erst ab 18.05.2021 entschieden werden